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Viertes Hauptstiick
Z. B. In (863. §.) hat man d ie Proportion 108: 100= 1935 fl.:S—R
die haare Bezahlung ist also S—R=i7gL fl., 4° hr.
Aber die ^anze Schuld Sr: ig35 fl. — —•
Daher der gesammte Rabatt ft = i43il., 20 kr.
In (864. §.) erhält man die Proportion 100.12 + 5.10:
100.12=400011.: S-ft:
Daraus folgt also die baare Bezahlung S-R= 3840 fl.
Nun ist die ganze Schuld S=4°00fl-
Daher der gesammte Rabatt R= 160 fl.
Erklärung.
866. §. Der Rabatt, von dem. bisher die Rede War, musste
als das einfache Interesse betrachtet werden , welches die zu lei
stende baare Bezahlung, als ein ausgeliehenes Capital, binnen
der Zeit, um welche die Schuld früher abgetragen wird, bei ei
nem festgesetzten Procent, abwerfen sollte: er heisst darum der
einfache Rabatt. Dagegen nennt man den zusammengesetzten
Rabatt, der dem zusammengesetzten Interesse (855. §.) gleich
geachtet wird, welches die zu leistende baare Bezahlung binnen
der Zeit, um welche die Schuld früher abgetragen werden soll,
bei einem festgesetzten Procent abwerfen kann.
867. §. 1. Zusatz. Sey S die ganze um n Jahre früher,
als man verpflichtet wäre, abzutragende Schuld; R bedeute den
gesammten davon abzuziehenden zusammengesetzten Rabatt, so
dass S-R die zu leistende baare Bezahlung ausdrücke ; r aber
sey der für 1 Jahr bestimmte Procent - Rabatt : so ist R demjeni
gen zusammengesetzten Interesse gleich, welches ein Capital S—R
bei dem festgesetzten jährlichen Procent r binnen n Jahren ab
werfen würde (866. §.); und die ganze Schuld S muss dabei als
das binnen derselben Zeit durch zusammengesetztes Interesse an
gewachsene Capital betrachtet werden (855. §.). Nach (856. §.)
ist daher S=- ——-—: die baare Bezahlung ist demnach
100 n
S-R =
S.100”
(100 + r)"‘
Z. B. Jemand ist 8ooo t /?. nach 3 Jahren zu zahlen schul
dig, soll aber diese Schuld sogleich mit dem bewilligten zu-
sam-