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2. Anmerkung. Wenn Gulden durch 10 zu dividiren
sind, und es bleibt ein Rest, so löse man diese in Zehner auf,
und addire dazu die Zehner der Kreuzer; die Summe sehe man
gleich als Kreuzer an; die Einheiten der Kreuzer sind der Rest,
der noch durch 10 zu theilen ist. Z. B.
83st. : io 2-7si. 5gkr. : 10 3fl. 5fr. : 10
8fl. 18kr. 2fl. 47^ kr. 18^- fr.
Erläuterung. Denn 83 fl. durch 10 dividirt gibt zum
Quotienten 8 fl., und einen Rest von 3fl. Dieser sollte der Re
gel gemäß mit 60 in Kreuzer verwandelt werden, und man hätte
180 kr. : 10, was zum Quotienten i8kr. gibt.
In zweyten Beyspiele sind die 2 fl. als Quotient der Divi
sion von 27 : »0 sogleich angesetzt; die 7 aber sogleich mit 6 in
Zehner verwandelt, und die 5 Zehner der Kreuzer addirt und
als Quotient der Kreuzer angesetzt, und der Rest von Z^-kr. an
gehängt worden. — Denn würde man der Regel nach dividiren,
so hätte man:
2,7fl. 5gkr. : io
x6o-s-5g 2 fl
47,g kr. : 10
~4tJT
Anmerkung. Wenn Gulden durch 6 zu dividiren sind,
und es bleibt bey der Division derselben ein Rest, so schreibt man
selbe sogleich als Zehner der Kreuzer an. Dann dividirt man
die Kreuzer des Dividends, der Quotient gibt die Einheiten der
Kreuzer, und noch den Rest derselben, wenn die Division nicht
aufgeht. Hat der Dividend keine Kreuzer, so muß man dem Zeh
ner rechts nothwendig eine Nulle anhängen. Z. B.
26 fl. 67 kr. : 6
4 fl. 29 sfr.
Erläuterung. Man sage nämlich sogleich 6 in 25 geht
4mahl, und schreibe den Quotienten d-i- die 4 Gulden sogleich an.
Der Rest 2 sind die Zehner des Quotienten der Kreuzer, die man
auch sogleich ansetzt. Nun sage man nur 6 in 5-j geht 9! mahl,
und schreibe selbe als Quotienten der Einheiten der Kreuzer so
gleich an. Denn man müßte ohnehin den Rest mit 60 in Kreu
zer resolviren, und sie dann wieder durch 6 dividiren.