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Da das größte gemeinschaftliche Maß » ist , so kann 777
nicht mehr abgekürzt werden.
II.
36i i6o3 4
43 159 ~
i3 3o H.
i8o5 361
8oi5j i6o3
1 4 3
1
2
3
4
III.
219 584 2
73 146 7
60
11
289080
CO
CO
'is
2409
219
3
770880
12848
6424
584
8
Erläuterung. In diesen Beyspielen wurden immer Zah
ler und Nenner nach der Lehre von den Kennzeichen der Theil-
barkeit der Zahlen durch einen gemeinschaftlichen Divisor dividirt,
und wenn die Kennzeichenlehre keinen Divisor mehr an die Hand
gab, ein gemeinschaftliches Maß nach h.»43 gezeigte Art gesucht.
Daß aber der Werth eines Bruches nicht geändert wird,
wenn man Zähler und Nenner mit einerley Zahl dividirt, kann
man sich am leichtesten auf folgende Art klar machen.
tz. 160. Jeder Bruch stellt im Grunde eine Division vor,
davon der Zähler Dividend, der Nenner aber Divisor ist. Hat
man z. B. 7Z-, so kann man sich dieses vorstellen, daß die 12
durch die 16 dividirt werden sollten, was nun zum Quotien
ten gibt.
Bey der Division (§. 72) ist gelehrt worden, daß der Quo
tient nicht geändert wird, wenn man Dividend und Divisor mit
einerley Zahl multiplicirt oder dividirt; wenn man nun beyder
seits mit 4 dividirt, so hat man 12 : 16 —3 : 4 oder ~ = f.
Zweyte Aufgabe.
Einen Bruch mit einer ganzen Zahl zu multipliciern.
§. 161. Regeln. Man mache aus dem Zähler des Bru
ces und der ganzen Zahl ein Produkt. Dieses ist der Zähler,
der Nenner wird als solcher beybehalten.