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Viertel, Achtel und Sechzehntel, jedoch sehr selten 3s und
48jM vor. So findet man auch in den Curszetteln die verschie
denen Wechsel- und Staatspapier - Curse gewöhnlich in keinem
kleineren Bruche als in Sechzehnteln ausgedrückt.
A ch t e A n s g a b e.
Einen Bruch in einen andern Bruch vom gegebenen Zäh
ler zu verwandeln.
§. 170. Regeln. Man multiplicier den Nenner des
Bruches mit dem gegebenen Zahler, und dividirt das Produkt
durch den alten Zähler; der gegebene Zähler wird beybehalten,
und unter demselben der gefundene Quotient als neuer Nenner
gesetzt.
Hier sind wieder zwey Fälle möglich: die Division wird
entweder aufgehen oder nicht; geht solche auf, so ist der neue
Bruch dem alten vollkommen gleich, und dieser Fall wird allzeit
Statt haben, wenn der neue Zähler ein Vielfaches vom alten
Zähler ist, daher man sogleich den alten Zähler in den neuen
Zähler dividiren, und mit dem Quotienten den alten Nenner
multiplrciren kann; das Produkt bildet den neuen Nenner. Der
gegebene Zähler wird beybehalten. Z. B. f soll in einen Bruch
verwandelt werden, dessen Zähler 12 ist.
Erste Art.
4xu
Zweyte A r t.
4 X
3
Ist aber der neue Zähler kein Vielfaches von dem alten Zähler,
so kann die Division auch nicht aufgehen, und in diesem Falle ver
mehrt man den O.uotrenten wieder um eine Einheit, wenn der
Rest die Hälfte vom Divisor, oder mehr als die Hälfte ist; im
Gegentheile läßt man den Rest weg. Im ersten Falle wird der
Bruch etwas zu klein, im zweyten aber etwas zu groß seyn.
Z. B. 7 soll in einen Bruch verwandelt werden, dessen Zähler
16 ist.
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