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Nähernnasbrü ch c.
Aufgabe. Einen Bruch, dessen Zahler und Nenner
große Zahlen sind, in Näherungsbrüche, das heißt, in solche
Brüche zu verwandeln, die dem gegebenen zwar nicht voll
kommen gleich sind, aber sich demselben sehr nähern, und
dabey durch kleine Zahlen dargestellt werden.
h. 287. i) Regeln. Man untersucht zuerst nach den
Kennzeichen der Theilbarkeit der Zahlen, ob Zähler und Nenner
einen gemeinschaftlichen Divisor haben, und kürzt somit den Bruch
ab; dann sucht man zu dem abgekürzten Bruche, oder wenn er
sich nicht abkürzen laßt, sogleich zu Zähler und Nennerdas größte
gemeinschaftliche Maß: dadurch entsteht eine Reihe von Quotien
ten, die man in der Ordnung unter einander, wie sie gefunden
worden sind, anschreibt, aber überall einen kleinen Zwischenraum
zum Ansätze der Brüche laßt, die entstehen werden.
2) Oberhalb der Reihe setzt man den Hülssbruch Null Ein
tel (7) an, und zieht unter ihm einen Querstrich.
3i Der erste Naherungsbruch wird gefunden, wenn man
Eins als Zähler und zum Nenner den zuerst gefundenen Quotien
ten annimmt. Den zweyten Näherungsbruch findet man, wenn
man den letzten Zähler deS letzten Näherungsbruches mit dem
zweyten Quotienten multiplicirt, und zum Produkte den Zähler
des vorhergehenden Näherungsbruches addirt; die Summe ist der
zweyte Zähler. Nun multiplicirt man den Nenner des letzten
Naherungsbruches mit dem nähmlichen Quotienren, und addirt
dazu den Nenner des vorhergehenden Näherungsbruches; auf
diese Weise erhält man den gesuchten Nenner.
4) Nun gilt für die Folge diese allgemeine Regel:
man multiplicirt Zähler und Nenner des letzten Näherungsbru
ches mit dem folgenden Quotienten, und addirt zum Produkte
des Zählers den Zähler des vorletzten Näherungsbruches, und
zum Produkte des Nenners den vorletzten Nenner. Jene Summe
gibt den Zähler, diese den Nenner.
* 5) Dieses Verfahren wird in der Ordnung fortgesetzt, wie
die Quotienten gefunden worden, und zwar so lange, als noch
ein Quotient vorhanden ist.
Zusatz. Der zuletzt gefundene Näherungsbruch wird dem
gegebenen Bruche dem Werthe und den Zahlen nach vollkommen
gleich seyn, in so fern zwischen Zähler und Nenner kein gemein
schaftliches Maß obwaltet; ist aber ein solches vorhanden, so
wird der Werth zwar gleich, die Zahlen aber ungleich seyn.
Alsdann aber darf man den gegebenen Bruch nur mir dem ge-