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Erster Abschnitt.
Von den Verhältnissen.
§. 240. Ä^-an betrachtet ein PaarZahlen im
Verhältnisse, wenn man untersucht, womit eine oder
die andere multiplicirt werden soll; damit daß
Produkt der andern nicht multiplicirten Zahl
gleich werde. Das erste Gesetz eines Verhältnisses ist: daß
beyde Zahlen gleichnahmig seyn müssen; denn sonst können
sie in keinem Verhältnisse gedacht werden. Z. B. 9 Ellen und
3 Pfund haben gegen einander kernen solchen Bezug, keine solche
Vergleichung, mit einem Worte kein solches Verhältniß gegen
einander, daß man eine Zahl finden könnte, die aus 3 Pfund
ein Vielfaches von 9 Ellen bildet.
§. 241. Es wird sich sehr oft treffen, daß ein Paar Zahlen
gleichartig, aber nicht g l e i ch n a h m i g find: dann lassen sie
sich durch Herstellung der Gleichnahmigkeit in ein Verhältniß
gegen einander bringen. Z. B. die Zahlen 4fi. und 12 kr. haben
unter dieser Benennung kein Verhältniß; verwandelt man aber
die st. in kr., so hat man 240 kr. und 12 kr.; nun haben sie ein
Verhältniß gegen einander; denn jetzt läßt sich eine Zahl bestim
men, die mit 12 kr. multiplicirt, ein Produkt gibt, das den
240 kr. gleich ist.
§. 242. Um anzuzeigen, daß ein Paar Zahlen im Ver
hältnisse betrachtet werden sollen, setzt man zwischen beyden einen
Doppelpunkt. Die Zahl links desselben heißt das Vorder
glied, auch das erste Glied, oder Vorsatz des Verhält
nisses. Die Zahl rechts des Doppelpunkts heißt das Hinter-
glied, auch das zweyte Glied oder Nachsatz des Verhalt-