Full text: Anleitung zur gründlichen Erlernung der Rechenkunst, mit Anwendung der Decimalbrüche und der zweckmäßigsten Verkürzungen, mit besonderer Berücksichtigung für das kaufmännische Bedürfniß und den Selbstunterricht ([Erster Band])

234 
Also ist der Exponent ---- 66444. 
Z. B. das^Hinterglied eines Verhältnisses ist 17 Lth., der 
Exponent ist 56444, wie groß ist das Vorderglied, und welches 
ist das Verhältniß? 
Das Vorderglied nach der Formel V = H >< E bestimmt, 
ist also = 56444 x 17 Lth. = 9600, also ist daS Vorderglied 
9600 und das Verhältniß. 960a Lth. : 17 Lth. 
Z. B. das Vorderglied eines Verhältnisses ist 960» Lth., 
der Exponent ist Z6444, wie groß ist das Hinterglied, und wel 
ches ist das Verhältniß? 
V 
Nach der Formel II = — ist: 
£ 
Exponent \ 564-— Mss Vorderglied 
Mss 17 
Hinterglied =: 17, und das Verhältniß ist: 
9600 Lth. : 17 Lth. 
§. 253. Ein Verhältniß kann steigend oder wachsend, 
fallend oder abnehmend seyn. Ein Verhältniß ist stei 
gend, wenn das Hinterglied gr ö ß er, als das Vorderglied ist. 
Z. B. 3 fl. zu 10 fl. Bey einem steigenden Verhältnisse wird der 
Exponent allzeit kleiner als 1, folglich ein echter oder eigentlicher 
Bruck seyn (§. 249). 
Ein Verhältniß ist fallend, wenn dasHinterglicd kleiner, 
als daö Vorderglied ist. Z. B. 9 Etr. zu 5 Ctr. Bey einem 
fallenden Verhältnisse wird der Exponent entweder eine ganze 
oder gemischte Zahl seyn müssen (§. 248 und 250). 
§. 264. Ein Verhältniß der Gleichheit ist dasjenige, dessen 
Vorderglied dem Hintergliede gleich ist. Z. B. 64 Pf. zu 6- 
Pf. Bey einem Verhältnisse der Gleichheit ist der Exponent 
gleich 1; denn jede Zahl, durch stch selbst dioidirt, gibt zum 
Quotienten 
§. 255. So lange als ein Verhältniß seinen Exponenten 
nicht ändert, bleibt das Verhältniß selbst ungeändert. Man 
wird also mit den Gliedern des Verhältnisses alles dasjenige 
vornehmen können, was den Exponenten nicht ändert, so wie 
man mit Dividend und Divisor alles vornehmen kann, was den 
Quotienten nicht ändert; oder was man mit dem Zahler und 
Nennereines Bruches vornehmen kann, was den Bruch selbst 
nicht ändert.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.