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Mt; denn wenn 3c) Wochen 3oo fl. geben, so werden 2, 3,
4mahl 39 Wochen 2,3, 4mahl äoofl. geben, und die Ausar-
beitung ist folgende:
W. W. fl. fl.
: xb = $00 : x
Z 100
x = iqo fl.
Er hat also die Livree auf ,00 fl. gerechnet, die mir dem
Lohn in baarem Gelde 400 fl. ausmachen. Nun kann man zur
Probe fragen: was kommt auf i3 Wochen, wenn auf 62 Wo
chen 4«o fl. kommen?
W. W. fl. fl.
Za : xt =3 400 : x
A 100
X = 100 fl.
Fünfter Abschnitt.
Wälsche Practik.
§. 294. Eine kleine Zahl ist ein aliquoter Theil einer grö-
ßern, wenn die kleinere Zahl mit einer ganzen Zahl multiplrcirt
ein Produkt gibt, welches der größeren gleich ist, Z. B. 12 kr.
ist ein aliquoter Theil von 1 fl., denn i2><5 == bo kr. oder 1 fl.
§. 29S. Ist eine kleinere Zahl kein aliquoter Theil einer
größer», so wird man sie doch in aliquote Theile zerlegen können.
Z. B. 27 kr. sind kein aliquoter Theil von einem Gulden, aber
27 = 20 -s- 6 -s- i und 20 ist ein aliquoter Theil eines Gul
dens, so wie 6 und
H. 296. Wenn nun eine Zahl ein aliquoter Theil einer an
dern Zahl ist, so wird dieser Theil durch einen Bruch ausgedrückt,
dessen Zähler die Einheit, der Nenner aber der aliquote Theil
selbst ist. Z. B. 20kr. sind der aliquote Theil eines Guldens,
und — 7 fl-
§. 297. Die Rechnungsart mit aliquoten Theilen ist in der
Arithmetik unter dem Nahmen »wälsche Praetik« (Pratica,