Full text: Anleitung zur gründlichen Erlernung der Rechenkunst, mit Anwendung der Decimalbrüche und der zweckmäßigsten Verkürzungen, mit besonderer Berücksichtigung für das kaufmännische Bedürfniß und den Selbstunterricht ([Erster Band])

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Courtage oder Maklergebühr. In Wien, Hamburg und andern 
Orten zahlen Käufer und Verkäufer den Wechselsenfalen gewöhn 
lich i pr. Mille (~), das ist, i von jedem Tausend; in Augs 
burg 7^; in London ist die Senfarie gewöhnlich \ in andern 
Plätzen ist sie sogar j,£. 
Bey Waarengeschäften ist sie fast überall^ vom Käufer 
und Verkäufer, dvch kommt es immer nur auf das Verständniß 
zwischen dem Sensal und dem Kaufmanne an, und ehe der 
Sensal ein Geschäft fahren läßt, begnügt er sich oft mit der Sen- 
sarie einer Partey allein. Das Geschäft, das ein Sensal zu 
Stande bringt, oder wie man zu sagen pflegt, schließt, muß 
auch nach den im sogenannten Schlußzettel ausgedrückten Beding- 
nisten geschlichtet werden. Wechselgeschäfte werden gewöhnlich 
noch am Schlußtage, vor Abßang der Post geordnet, wenn nicht 
ausdrücklich ein anderer Tag bestimmt ist. — Schlußzettel der 
Sensalen haben gewöhnlich Wechselkraft. 
Berechnung der Sensarie, Courtage oder Maklergebühr. 
H. 343. Die Berechnung ist diese: man multiplieirt die 
gegebene Summe mit den Procenten, und dividirt das Produkt 
nur 100. Z. B. man kauft mittelst eines Sensals eine Partie 
Waare im Betrage von 2347 fl- 3bkr. Sensarie was ge-- 
bührl dem Sensal? 
fl. fl. fl-5 fl. 
100 : 2347 \ = 7 : x 
x = 23471X7 = 11-737fl.— 11 fl. 44fr. 
100 
Z. B. man hat auf der k. k. öffentlichen Börse in Wien meh 
rere Londner Wechsel, im Betrage von 428 L. i5 ßl. 8 dl. Sterl. 
a io fl. gekauft; was hat man dem Verkäufer und wasdem Sen 
sal zu bezahlen, wenn die Sensarie 1 ~ ist? 
428 L. i5ßl> 8dl. betragen a io fl. pr Livre 4287 fl. 5okr., 
welche dem Verkäufer der Wechsel zu bezahlen sind. 
Ferner: 1000 : 4287} — 1 : x 
x = 42871: 1 =4-287 fl. =4fl. 17 kr. die dem Sen- 
■ sal gebühren. 
Z. B. man kaufte 5ooofl. 5^ Obligationen zum Curse von 
7,^, das heißt, 100fl. Obligation gelten 71 {fl. C. M. Die 
darauf haftenden Interessen betragen 127fr. 38 kr. W^in die 
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