356
Sensarie f pr. mille ist, was hat man dem Verkäufer und dem
Sensale zu geben?
Berechn u n g.
5ooofl. 5^ Obligationen a -71 f betragen 3562 fl. 3o kr.
dazu die ausständigen Interessen »27 » 39 »1
bekommt der Verkäufer der Obligationen 3690 fl. 9 kr.
Der Sensal aber bekommt , fl. 47 kr., denn :
1000 ; 3562 fl. 3ofr. = - : x
x =3 1 ft 47 kr.
Anmerkung. Die Scnsarie wird nur von dem Betrage
der Effecten allein, nicht zugleich von den Interessen berechnet.
Die Interessen aber muß der Käufer dem Verkäufer der Obliga
tion von dem Tage an, als sie das letzte Mahl behoben wurden,
dis zum Tage, wo die Obligationen verkauft werden, vergüten.
Z. B- Jemand kauft auf der Börse 1000 Stück kaiserl.
Münzdukaten » 4 7 fl- lind 2^ Aggio (Aufgeld).— Wenn das
Geschäft durch einen Sensal geschlossen wird; was wird der
Betrag der Dukaten in C. M., und was die Sensarie seyn?
A n m er k un g. Münzdukaten nennen die Wiener Kaufleute
solche, die erst neu geprägt sind, und sich sogleich durch den hel
len Glanz und das frische Gepräge kennbar machen, daher sie
auch selten gewogen werden.
2^ Aggio heißt: für jede 100 fl. in Dukaten muß man 102
in C. M. geben. -— Ohne Aggio würden 1000 Stück ä 47 fl-
45oo fl. C. M. betragen; mit dem Aggio aber sagt man: ,00
ohne Aggio kommen auf 102 mit Aggio, wie hoch 4600 ohne
Aggio? Antw. 4690fl,, die der Verkäufer der Dukaten zu be
kommen hat. Die Sensarie ist =3 —Krfl. — 4fl- 35kr., die
dem Sensal gebührt.
Dritter Abschnitt.
Kommission, Provision lind Del creäere.
§. 344. Wer für Rechnung eines Andern Waaren oder
kaufmännische Effecten kauft oder verkauft, ist Kommissionär,
und erhält für seine Bemühung gewisse Procente. Diese Pro-
cente sind verschieden: gewöhnlich aber bey Waarengeschäften 2 ~
mehr oder weniger, bey Wechselgeschäften 7 oder^, und diese
Procente nennt man Kommission, auch Provision und