ouf das Jahr (pro armo) in Procentcn bestimmt, und unter
liegt einem beständigen Fallen und Steigen. Wenn der Handel
eines Platzes lebhaft ist, so wird der Diskont hoch seyn, und
für Wien war er gewiß dazumahl am höchsten, als zur Zeit des
französischen Continental-Systems außer London sich vielleicht
kein europäischer Handelsplatz einer solchen merkantilischen Leb
haftigkeit zu erfreuen hatte, als Wien, und gerade dazumahl
erreichte der Discont eine Höhe von 3o bis 40^; denn das Be
dürfniß nach barem Gelde war um so größer, je anlockender
und ergiebiger der Nutzen der Geschäfte war. Tritt also Ge-
fchaftsstille auf einem Handelsplätze ein, so ist auch das Bedürf
niß nach Gelde weniger. 'Auch das wechselseitige Vertrauen unter
Kaufleuten übt einen mächtigen Einfluß auf den Discont aus;
denn wer einen Wechsel escomptirt, thut dieses nur, wenn er
an dem richtigen Eingänge des Wechsels nicht zweifelt, das heißt,
wenn er gegen dieses oder jenes Individuum, das ihm nach den
Wechselgesetzen für die Summe des Wechsels haften muß, die
Meinung hegt, daß es auch diese Bürgschaft erfüllen könne.
Herrscht Mißcredit auf einem Platze, so behalt man lieber sein
Geld in der Kasse, als man sich für den Genuß der Interessen
der Gefahr Preis gibt, das Kapital zu verlieren. Gegenwärtig
im Frühjahr 18-21 , ist der Discont auf dem Wiener Platze in
Wiener Währung 4 und 5|-, was dasjenige, was oben über d:e
Ursache des Niedrigseyns gesagt wurde, bewahrheitet. In Conv.
Münze ist er5 und 6£, und die kaiserl. priv. österreich. National
bank discontirte bisher nicht höher als 5£.
§. 355. Bey Berechnung des Diskonts hat man zuerst die
Verfallzeit des Wechselbriefes zu suchen , und dann die Tage
bis zum Zahltage, das heißt, die dazwischen liegenden und die
beyden Tage zu zählen. Der Zahltag eines Wechsels aber ist
der letzte Respekttag, nähmlich der dritte Tag nach dem Ver
falltage.
Sola - Wechselbriefe, das sind solche, wo der Aussteller zu
gleich Zahler ist, genießen keine Respekttage, sondern nur solche,
die von einem andern Orte her auf Wien gezogen sind. In der
Folge denke ich über das Fach der Wechselbriefe umständlicher zu
sprechen. Indessen möge Unkundigen das Gesagte genügen.
H. 356. Die Berechnung des Disconts geschieht nach den
vorhergehenden Regeln; man berechnet nähmlich das Interesse,
und zieht es von der Wechselsumme ab. Was übrig bleibt, hat
der Verkäufer des Wechselbriefes sogleich zu empfangen. Z. B.
A discontirt am 7. März 1821 an B einen von Frankfurt auf