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R e ch n n n g.
4000 fl. 3Mon. vom 3. Marz (pr. 6. Juny) . . 4000 fl.
Sconto auf62 T. ab§ (v. i5. Aprilb. 6 Juny) 3.4fl 40 kr.)
Provision und Briefporto ü ^ . , . »3 » 20 » ^ 52 kr.
Sensarie l^- . . . . • . 4»— » j
Folglich hat der Wiener dem Pesther zu senden . . 3948 fl.
Anmerkung. Eigentlich sollte hier die Provision erst
von dem Reste berechnet werden, der sich nach Abzug des Dis-
conto und der Sensarie ergibt. Allein es ist kein Gesetz, und man
pflegt sich hier nur nach der im Handlungshause eingeführten
Ordnung zu richten. So rechnen z. B. einige das Briefporto in
einzelnen Fallen separat; andere nehmen es sogleich zur Provi
sion. Der Wiener hätte also dem Pesther 3948 fl. zu übermachen,
welches der netto Ilicavo des Wechsels von 4000 fl. genannt
wird.
§. 357. Gegenwärtig, wo das Mißtrauen in der kaufmän
nischen Welt auf allen Handelsplätzen so sehr überhand genommen
hat, und aus Mangel an Warengeschäften auch wenig gute
Wechsel im Umlauf sind, indem die Wechsel doch größtentheils
aus dem Waarenhandel entspringen, werden derley Geschäfte
nur mit äußerster Vorsicht gemacht, da man für den Fall, als
der Aeceptant falliren sollte, und die Vormänner, an die man
sich in einem solchen Falle halten könnte, nicht gut sind, in Ge
fahr schwebt, sein Kapital zu verlieren. — In Wien werden der
lei) Escompte-Geschäfte bloß mit Wechseln gemacht, die in Wiener
Währung gestellt sind, da man gute Wechsel in C. M. an die
k. k. priv. Nationalbank escomptiren kann. Um fein Geld doch nicht
nutzlos in der Kasse liegen zu haben, kam eine andere Art Er-
compte-Geschäfte in Gang. Man gibt nähmlich auf eine ge
wisse Zeit, gewöhnlich nicht über 3 Monathe, Staatspapiere
oder Bank 7 Aktien zu einem niedrigeren Curse in Deposito, als
derjenige ist, der zur Zeit des Geschäftsabschlusses besteht. Der
Deponent empfängt vom Depositär^ das Geld mit Abzug der In
teressen, und erhält seine Papiere nach Ablauf der Zeit, für die
er sie in Deposito gegeben hat, wieder zurück, und zahlt die
empfangene Summe.
Man sieht, daß diese Geschäfte im Grunde bloße Darleihen
auf Faustpfänder sind, und nur mit weniger Umständen und -For
men geschlichtet werden, als jene.— Mangel an guten Wech
seln und an kaufmännischem Vertrauen such, wie oben gesagt,
die Veranlassung derselben. Die Berechnung des Diseonto ist
einerley mit jener bey Wechselbriefen.