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und vielleicht in den meisten Häusern üblich ist, daß man dem
Auswärtigen die Tratten, das heißt solche Wechsel, die auf den
Wiener Kommissionär selbstgestellt sind, und er zahlen muß, am
Verfalltage; hingegen die Rimessen oder solche Wechsel, die dem
Wiener Kommissionär zum Jncasto gesandt werden, am Zahltage
erst gutschreibt. — Dadurch verliert der Auswärtige die In
teressen für die Respekttage. Allein weil der Wiener doch immer
am Verfalltage das Geld zur Einlösung der Tratten in der
Kasta hat, so kann man diese Einrichtung keineswegs unbillig
nennen.