Full text: Anleitung zur gründlichen Erlernung der Rechenkunst, mit Anwendung der Decimalbrüche und der zweckmäßigsten Verkürzungen, mit besonderer Berücksichtigung für das kaufmännische Bedürfniß und den Selbstunterricht ([Erster Band])

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Vierzehnter Abschnitt. 
Vermischmrgs - Rechnung. 
§. 38o. Vermischungs- auch Verbindungs-Rechnung 
(Regle d’Alligation, Regle d’Alliage) wird die Rechnungsart 
genannt, welche daS Verhältniß der Theile finden lehrt, nach 
welchem mehrere Dinge von verschiedenem Werthe gemischt wer 
den sollen, damit die Mischung selbst, einem gegebenen Werthe 
entspreche. 
Dieser Fall hat in der Praktik dann Statt, wenn man eine 
Waare zu dem festgesetzten Preise nicht hat. Hier muß man sich 
durch Mischungen helfen. Es kommt hierbey nur darauf au, 
daß man das Verhältniß der Theile, woraus die Mischung be 
stehen soll, so treffe, daß die Summe dem Werthe der zu finden 
den Theile, dem gegebenen Werthe der Mischung selbst gleich 
sey Dieser Zweck wird erreicht, wenn man auf folgende Art 
verfahrt: 
Regeln, i) Man setze die Zahlen, welche die Werthe 
ausdrücken, nach der Ordnung, wiesle abnehmen, unter einan 
der; dadurch werden immer kleinere Zahlen nacheinander folgen. 
Links darneben fetze man den gegebenen Mittelpreis. 
2) Die gegebenen Preise werden durch krumme Linien zu 
zwey und zwey so mit einander verbunden, daß der eine Preis 
größer als der andere, aber kleiner als der Mittelpreis ist. 
3) Nun suche man den Unterschied zwischen dem Mittelpreis 
und dem gegebenen Preis. Dieser Unterschied wird neben dem 
Presse gesetzt, mit welchem er durch die Bindungslinie verbunden 
ist. Diese Zahlen oder Unterschiede drücken die Theile aus, die 
man zur Mischung nehmen muß. Macht man nun die Summe 
derselben, so erhalt man die Quantität der Mischung, und wie 
sich die Quantität zu ihren einzelnen Theilen verhält, so wird sich 
jede andere gleichartige Quantität zu ihren Theilen verhalten. 
1) Zusatz. Wenn bey Flüssigkeiten, z. B. Weinen, ge 
brannten Wässern u. dgl., Wasser, und bey edlen Metallen 
Kupfer zugesetzt wird, so wird der Werth des beygesetzten Wassers 
und Kupfers als Null betrachtet. 
2) Die Dinge, welche gemischt werden sollen, müssen im 
mer höhere und niedere Preise oder Werthe haben, als der Preis 
ist, den die Mischung bekommen sott, sonst ist die Aufgabe un 
gereimt. — Man kann z. B. aus Wem, davon die Maß 24 kr. 
werth ist, mit Wein zu 3o kr. nicht so mischen, daß ein Wein 
entstehe, der 36 kr. werth ist. — Verkaufen kann ihn der Wirth 
wohl zu 36 kr., aber werth ist es der Wein nicht.
	        
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