Full text: enthaltend: die Lehre von allen Arten Münz- und Wechselrechnungen, die Wechselkurssysteme der vorzüglichsten Handelsplätze, eine Abhandlung über die österreichischen Staatspapiere und deren Berechnung, die Maaren-Kalkulationen, die Lehre von den Logarithmen und ihrer Anwendung, nebst allerei Bemerkungen über Münzen, Maße und Gewichte verschiedener Handelsplätze (Zweiter Band)

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Regeln für die Reduktion des Holland. Geldes in Conventions-Gulden, 
wenn der Kurs von Wien aufAmsterdam gegeben ist. §. 48 74 
Regeln für die Reduktion des Wiener Geldes in Holland. Gulden, 
nach dem Kurse von Wien auf Amsterdam. §. 49 • • ?5 
Berechnung des Kurses von Wien auf Amsterdam. §• 5o . . 76 
F unstet A bschnitt. 
Wechselrechnung zwischen Augsburg u. Wien und umgekehrt. §. 5i u. 5a 81 
Verschiedene Bemerkungen. §.53 8a 
Regeln für die Reduktion des Geldes nach dem 20 fl. Fuße in Geld 
nach dem 24 fl. Fuße und umgekehrt, §. 54 und 55 ,63 
Sechster Abschnitt. 
Wechselrechnung zwischen Constantinopel u.Wien u. umgekehrt. §.56 u.67 90 
Siebenter Abschnitt. 
Wechselrechnung zwischen Frankfurt a. M. und Wien und umge 
kehrt. §.58 und 5t) . 92 
Verschiedene Bemerkungen. §.60 98 
Achter Abschnitt. 
Wechselrechnung zwischen Genua und Wien und umgekehrt. §. 61 u. 62 95 
Verschiedene Bemerkungen. §.63 und 64 96 
Neunter Abschnitt. 
Wechselrechnung zwischen Hamburg u. Wien und umgekehrt. §. 65 u. 66 100 
Verschiedene Bemerkungen. §. 67 . . . . . . 101 
Regeln für die Reduktion der Banko-Mark in Conv. Gulden. §.68 102 
Regeln für die Reduktion der Conv. Gulden in Banko-Mark. §.69 104 
Zehnter Abschnitt. 
Wechselrechnung zwischen Leipzig und Wien und umgekehrt. §. 70 u. 71 107 
Verschiedene Bemerkungen. §. 72 107 
Regeln für die Reduktion der guten Groschen in Kreuzer und um 
gekehrt. § 7811.74 - 109 
Berechnung des Leipziger Wechselkurses. §.76 . . . .in 
Eilst er Abschnitt. 
Wechselrechnung zwischen Livorno und Wien und umgekehrt. §. 76 u.77 116 
Verschiedene Bemerkungen. §.78 117 
Wechselrechnung, wenn der Kurs von Wien auf Livorno gegeben ist. §.79 118 
Wechselrechnung, wenn der Kurs von Livorno auf Wien gegeben ist. §.80 120 
Zwöl ft er Abschnitt. 
Wechselrechnung zwischen London und Wien und umgekehrt. §. 8i u. 82 124 
Verschiedene Bemerkungen. §. 83 und 84 124 
Dreizehnter Abschnitt. 
Wechselrechnung zwischen Mailand u nd Wien und umgekehrt. §.85 . 128 
Bemerkungen über die im lombardisch-venezianischen Königreiche ge 
setzlich kursirenden Münzen. §.66 ... . . .129 
Gesetzliche Legirung der Gold-und Silberwaaren. §.67 . . 182
	        
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