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Beispiele über das Wechsel-Pari.
Z. B. Wenn nach dem Preußischen Münzfüße aus der
köln. Mark'fein Silber 14 Thaler, und nach dem Conventions
Fuß 13^ Thlr. geprägt werden; mit wie vielen Thalern Preuß.
Kur. sind loo Thlr. Conv. Kur. Pari?
xThlr. Preuß. Kur. ioo Thlr. C. M.
' i3| 14 Thlr. Pr. K. oder, köln. Mk.f. Silber.
x = io5 Thlr. Preuß. Kur.
Z. B. Welchen Werth in Preuß. Kur. Thalern hat der
Friedrichsd'or, wenn derselbe 21s fein ist und 35 Stück davon
auf eine rauhe köln. Mark gehen, im Vergleiche mit dem Reichs-
dukaten, davon 67 Stück auf die rauhe Mark von 235 fein
kommen?
1 Friedrichsd'or
1 Mark rauh
21 j Mark rauh
1 Mark rauh
67 Stück Dukaten
4t fl. C. M.
2 Thlr. C- M.
,4 Thlr. Preuß. Kur.
x Thlr. Preuß. Kur.
35
i
235
3
i3r
x — 5-5416 Thlr. Pr. Kur.
Z. B. Wenn nun der gesetzliche Werth eines Friedrichsd'o
5 Thlr. ist, wahrend derselbe laut vorstehender Berechnung 5-5_4i(>
Thlr. seyn sollte: um wie viel Perzent sind die Friedrichsd'or bes
ser als die Thaler?
5 : 5'54i6 — 100 : x
x r= 110*83 = io-83 %
Z. B. Wenn der gesetzliche Werth eines Friedrichsd'or
5 Thlr. ist, und davon 35 Stück auf die rauhe köln. Mark von
21^ fein kommen; welches ist in den preuß. Staaten das gesetz
liche Verhältniß des Goldes zn Silber?
köln. Mk. fein Silber
1 köln. Mark f. Gold
1
24 Karat fein
2'i
1 köln. Mark rauh
1
35 Stück Friedrichsd'or
1
5 Thlr. Preuß. Kur.
»4
1 köln. Mark fein Silber
x = i3'7C)3 also, G : S ----- 13-793 : 1
Z. B. Wenn nun die Friedrichsd'or im Handel ein Auf-
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