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damit die Kommission ohne Nachtheil für den Kommittenten voll
zogen werden könne.
43} : 44 = 35} : x
x — 35}f}. Also selbst zu 35}-}} Ware die Kommis
sion ohne Nachtheil ausführbar, um so mehr zu dem noch hebern
Kurse von 36.
Probe. Wie viel Gulden in sogern betragen 1,000,000
Rees 1) zu den vorgeschriebenen Kursen von 43} und 35}, 2)
zu den berechneten, von 44 und 35}}}, 3) zu den veränderten
von 44 und 36 ?
1) zu den vorgeschriebenen Kursen : 2) zu den berechneten Kursen:
xfl. in 20gern 1,000,000 Rees
4.00; 43} dl. vlm.
2 j 1 Stab. holl. K.
35} 11} fl. in 2ogern
x^-2294-^fl. in 20gern.
xfl. in 2 ogern
400
2
35-^-U
1,000,000 Rees
44 dl. vlm.
1 Stüber
1} fl. in 2ogern
x —2294}^-fl. in 2ogern.
x fl. in
3) zu den veränderten Kursen:
logern
400
2
36
1,000,000 Rees
44 dl. vlm.
1 Stüber
1} fl. in 2ogern
x = 2291} fl. in 2ogern.
Aus Obigem erfleht man, daß der berechnete Kurs richtig
ist, indem Nr. 1 und 2 in den Resultaten übereinstimmen. Man
sieht auch aus Nr. 3, daß bei Ausführung der Kommission zu
den veränderten Kursen sogar ein kleiner Vortheil entsteht, indem
es besser ist, eine Million Rees mit 2291} fl., als mit 2294^ fl.
zu decken.
Wechsel-Kommiffions-Rechnung für den Fall, wenn
aus mehreren gegebenen Platzen nur einer gewählt
werden soll.
§. 169. Bei Wechsel-Kommissionen tritt zuweilen der Fall
ein, daß dem Kommissionär zu gleicher Zeit mehrere Pkätze vor
gezeichnet werden, und dabei die Wahl gelassen wird, den vor-
theilhaftesten auszuwählen, um eine gewisse Summe zu remittiren.
Seltner ist der Fall, daß aus mehreren Plätzen einer zum Tras-
siren gewählt werden soll. Im ersten Falle schreibt der Kommit
tent dem Kommissionär die Kurse vor, zu welchen er remittiren
soll. Die Ordre lautet gewöhnlich wie folgt: »Der Kommissio-