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gerade das zwanzigjährige einfache Interesse zu 5 %• Weil aber
die Lose im Handel gewöhnlich einen höheren Preis haben, als
ihr Nennwerth mit Zuziehung der Interessen ist, fo wird das Er-
trägniß vermindert; indessen geschieht eS auch öfter, daß ihr Kurs
unter den Nennwerth herab sinkt.
2) Die Partial-Schnldverschreibungen sind mit einem Cou
ponsbogen versehen, dessen Coupons (Zinsquittungen) abgeschnit
ten, und jährlich zur Einkassr'rung gebracht werden können. Die
Theilnehiner an einem solchen Lotterie-Anlehen beziehen daher
jährlich einen Theil der Zinsen von dem Nennwerthe des Looses.
Der andere Theil Zinsen wird aber erst dann vergütet, wenn das
Loos mit dem geringsten Treffer gezogen wird. Von dieser Art ist
das Anlehen, welches mit dem Hause Rothschild im Jahre 1821
abgeschlossen wurde. Jedes Loos oder jede Partial-Schuldver-
schreibung lautet ans 2Z0 fl., davon jährlich gegen Rückgabe des
derselben angehängten Coupons ein vierperzentiges Interesse von
10 fl. bezahlt wird. Der ungünstigste Fall, welcher eintreten
kann, ist, daß das Loos erst bei der letzten oder zwanzigsten Zie
hung im Jahre 184» mit dem geringsten Treffer von 870 fl. ge
zogen wird. Hat nun z. B. Jemand im Jahre 1821 ein solches
L00S um den Nennwerth von 260 fl., das ist zum Kurse von 100,
eingethan, und es kommt erst bei der letzten Ziehung mit dem ge
ringsten Gewinne von 870 fl. heraus, so erhält der Besitzer noch
um i2o fl. mehr, als ihm das Loos, kostete, während er das zwan
zigjährige einfache Interesse von 200 fl. zu 10 fl. pr. Loos davon
bezogen hat. Also hat er nach Verlauf der 20 Jahre 870 -J-
+ 200 = 570, also um 320 fl. mehr als er gab. Rechnet mau
auf 2Z0 fl. pr. 20 Jahre die einfachen Zinsen, so macht das
6f % einfaches Interesse pr. Anno.
3) Die Besitzer der Loose erhalten weder jährlich noch bei
der Verloosung derselben einen Zins von dem Loose. Es sind zwar
große Gewinnste damit verbunden, aber der geringste Treffer ist
nicht höher als der bloße Nennwerth des Looses.
Wenn man die oben angeführten drei Arten, nach welchen
Staatslotrerien eingerichtet werden können, mit einander in Ver
gleichung bringt, so ergibt sich, daß die Theilnehiner an Anlehen
der ersten und zweiten Art, im schlimmsten Falle an dem höheren
Zinsfüße, welchen sie auf anderen Wegen erreichen könnten und
zum Theil auch die Zinsen von Zinsen ihres auf die Loose verwen
deten Kapitales verlieren. Durch diese kleine Aufopferung aber
ist ihnen die Aussicht geöffnet, weit beträchtlichere Summen ge
winnen zu können. Bei Anlehen der dritten Art wagt der Mit
spielende offenbar das Meiste, da er im ungünstigen Falle sowohl
die einfachen Zinsen als die Zinsen von Zinsen verliert. Weil sie