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Allgemeine Bemerkungen über die österreichischen
Staatspapiere.
175. Die österreichischen Staatspapiere lassen sich Mei
ner Meinung nach füglich in zwei Hauptabtheilungen bringen,
nähmlich in ältere und neuere. Unter die älteren zähle ich
jene, welche vor der Gründung der priv. österreich. Nationalbank
herrichtet durch das Finanz-Patent vom 1. Juni 1816), alfo vor
dem Jahre 1816, vorhanden waren. Unter die neueren aber
jene, welche im Jahre 1816 und nach dem Jahre 1816 entstan
den sind. Unter die neuen gehören daher: >) die Staatsschuld-
Verschreibungen zu 5, 2s und 1 % ; 2) die verloosten Obligatio
nen zu 5, 4|, 4 und 3^ °/ 0 ; 3) die Darleihen mit Verloosung
vom Jahre 1820; 4) die Darleihen mit Verloosung vom Jahre
182»; 5) die Certificate für das Darleihen von 1821, welche
aber bereits ihr Ende erreicht haben, daher keine weitere Erwäh
nung davon gemacht wird; 6) die Bankaktien. Alle übrigen
Obligationen, was sie immer für Namen haben mögen, gehören
unter die älteren Obligationen. Die beliebtesten derselben, welche
im Handel am häufigsten vorkommen, sind: ») die Obligationen
des Wiener Stadt-Banko zu 2 und 2j%, jene der allgemeinen
und ungarischen Hofkammer zu 3, 2s, 2 und if %•
Die nachfolgenden Bemerkungen gelten für alle Gattungen öster
reichischer Schuldverschreibungen oder Obligationen.
1) Bei jeder Obligation muß der Zinsfuß angegeben seyn,
nach welchem die Zinsen bezahlt werden, das heißt: es muß in
derselben ausgedrückt seyn, wie viel Perzente Interesse man von
dem Kapitale, auf welches die Obligation lautet, zu bekommen
habe. Man sagt daher: 5, 4, 3 u. s. w. perzentige Obligatio
nen, je nachdem man vom Hundert Nominal - oder Nennwerth
einer Obligation ein jährliches Interesse von 5, 4- 3 u. s. w. Per
zent bekommt.
2) Der Werth oder Preis einer Obligation versteht sich im
mer auf 100 Gulden Nennwerth derselben. Man nennt densel
ben auch den Kurs, Welcher, Sonn- und Feiertäge ausgenom
men, täglich auf einem von der k. k. öffentlichen Börse ausgegebe
nen Kurszettel bekannt gemacht wird. Auch werden die Preise
oder Kurse gegenwärtig in der Wiener Zeitung und in dem öster
reichischen Beobachter zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Wenn
es also heißt: Der Kurs der Sperzentigen Staatsschuldverschrei
bungen ist 91, so will das sagen: jedes 100 dieser Staatspapiere
gilt 91 fl. C. M. In dem Kurse oder Preise ist jedoch das lau
fende Interesse nicht mitbegriffen. Dasselbe muß der Käufer dem
Verkäufer von dem Tage an gerechnet, als es das letzte Mahl beho-