i5
Z. B. Nach dem kais. ital. Münz-Tariffe vom i. Novem
ber 1823 ist das Schrot eines Louiöd'ors, der seit dem Jahre
1765 geprägt wurde — 2— Dukaten oder 7*622 Gramm Der
Louisd'or ist 21 Karat 77 Grain fein, der Dukaten 287 Grain
fein. Man soll aus diesen beiden Gewichten und bereits- bekann
ten Angaben den Werth eines Louiöd'ors in Dukaten bestimmen?
I.
X fl. in Duk.
2fi Duk. (oder 1 Louis)
24
21} (oder 21 Karat 77 Grain) wegen Feingehalt
231
24 wegen Feingehalt der Duk.
1
47 st. in Duk.
x = 8 977 st. in Duk.
II.
x st. in Duk.
7 622 Gramm (oder 1 Louis)
24
2,7 Grain wegen Feingehalt
i00000
8667 W. Mark
5
6 köln. Mark
1
67 Duk.
23f
24 wegen Feingehalt
1
47 st. in Duk.
X = 8*978 st. in Duk.
Von dem Schlag- oder Prägschatze.
§. 6. Die Verfertigung der Münzen ist wie jede andere
technische Operation mit Unkosten verbunden, für die sich die Re
gierung eines Staates zu entschädigen suchen muß. Dieses ge
schieht dadurch, daß der äußere oder der Zahlwerth der Münz
stücke etwas höher bestimmt wird, als der innere Werth eigent
lich ist. Diesen Unterschied zwischen dem eigentlichen innern und
dem äußern oder dem Zahlwerthe nennt man in der Münzsprache
den Schlag- oder den Prägschatz. So haben wir in den
vorhergehenden Beispielen berechnet, daß der Werth eines alten
österr. Souverains nur 187 fl. ist, während der gesetzliche Werth
desselben 187 fl. ist. Eben so bezahlt das Wiener Münzamt daS
zum Verkauf gebrachte Silber nicht zu dem Auömünzungswerthe
von 24 fl. pr. Wr. Mark, sondern zu 28 st. 24 kr. bis 28 fl. 36 kr.,
je nachdem es mehr oder weniger Feingehalt hat. Denn, da der
Scheidungsprozeß des grob legirten Silbers kostspieliger ist, als
jener des fein legirten, so wird auch für jenes weniger bezahlt, als
für dieses. Alle europäischen Nationen haben einen Schlagschatz
angenommen; nur England macht eine Ausnahme davon. Dort