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Werthbestimmung der mwerloosten, aber verloosnngs-
sähigen Obligationen.
§. i85. Bei dieser Gattung Staatspapiere laßt sich obi
ger Kalkül nicht mehr anwenden. Denn da die Inhaber dersel
ben die Hoffnung haben, in die Verloosung zu fallen, ja in die
selbe fallen müssen, so halten sie mit dem Verkaufe derselben zu
rück, und fordern von dem Verkäufer mehr, als sie im Verhält
nisse ihres gegenwärtigen kargen Zinsenerträgnisses im Vergleiche
mit den Metallik oder mit den bereits verloosten Obligattouen
werth sind. Gegenwärtig sind sie beinahe um 180 % über dieses
Verhältniß gestiegen; und es ist wahrscheinlich, daß sie von Jahr
zu Jahr noch besser werden, da sie immer weniger werden, und
daher ihre Verloosung immer mehr wahrscheinlich wird.
Beispiele.
») Als die Metallik g5 standen, galten die 2^ ö / 0 Wiener
Stadt-Banko-Oblrgationen 53f (C. M.). Um wie viel Perzent
waren sie besser als die Metallik?
Auflösung. Die Metallik tragen 5 fl C- M. Zinsen,
die Banko-Obligationen nur 27 fl. W. W., das ist 1 fl. C. M.
Zinsen, also sollten sie mit den einperzentigen Staatsschuldver-
fchreibungen im Kurse gleich seyn, und wie diese nur das Fünftel
der Metallik, also nur ~ fl., d. i. ig fl. gelten. Weil sie aber
53f fl. gelten, so sind sie um 182^ °/ 0 besser, wie folgeude Rech
nung zeigt:
: 53^ = 100 : x
x — 282s! —- 100 = 182s! %
2) Z. B. Wenn der Kurs der Metallik g5 ist, was soll
ten 2 0/0 Banko- oder HofkammerObligationen gelten, wenn man
annimmt, daß sie wegen der Wahrscheinlichkeit der Verloosung um
,85 % besser sind als die Metallik?
x fl. C. M.
2Z0
5
100
2 % W. W.
100 fl. C. M.
y5 fl. C. M.
286 fl. (100 -j- »85)
5 %
x = 43^5 fl. C.
Oder:
l°/a = 95 : X (2 fl. W
M.
W. — 4 fi. C. M.)
x = i5y fl. C. M. würden sie gelten ohne den Avance von
*85 %. Nun hat man aber weiter: