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tet zu werden, besonders, wenn das Remedium ein- und aus
wärts, das ist mit Ueberschuß und Abgang am Gewichte festgesetzt
ist, wie heut zu Tage z. B. in Frankreich, in der Schweiz, und
bei den neuen österr. Liren der Fall ist, wo man nur das halbe
Remedium in Rechnung zu nehmen pflegt. Denn der Kaufmann
betrachtet ohnehin alle Münzen, welche in seinem Lande nicht zu
einem festgesetzten Preise kursiren, als Waare, mit der er gewin
nen will. Dieses gilt besonders von den Goldmünzen, die selbst
in dem Lande, wo er sich befindet, gemeiniglich im Handel einen
höheren Preis haben, als der festgesetzte Zahlwerth ist, wie z. B.
in Wien die Dukaten, in Sachsen die Augustdors, in Hamburg
die Dukaten u. s. w. Es folgen daher nur einige wenige Bei
spiele zur Erläuterung des Gesagten.
Z. B. In Amsterdam werden 28^ fl. holl. Kur. auf die
Mark Troy-Gewicht von 6120 holl. Aß gerechnet, das Reme
dium ist pr. Mark 82 Aß. Die Guldenstücke sind ,1 DenierS
fein und genießen ein Remedium von 17 Grain. 1 Mark Pro
biergewicht = 12 Grain zu 24 Graintheile. Wie hoch wird die
köln. Mark fein Silber ohne Remedium und mit Remedium
ausgemünzt?
X fl. holl. Kur.
4864 holl. Aß fein Silber (oder 1 f. köln. Mark)
5,20
12 dl. sein Silber
11
23f|f fl. holl. Kur.
X = 24*0265 fl.Holl. Kur. ohne Remedium.
Daraus die Mark mit Remedium bestimmt, hat man:
X fl. holl. Kur.
6088
10^
«4*0265 fl. holl.Kur.(oder 1 köln. Mark f.Silber)
5120 fl. (denn 5120 — 32= 6088)
11 fl. (denn 11 bl. — i^Gran oder iof|)
X ---- 24*3,57 fl. holl. Kur.
X fl. holl. Kur.
5,20
5o88
Oder in einem einzigen Kettensätze
4864 holl. Aß (oder 1 köln. Mark fein Silber)
12 dl. (oder i Mark fein Silber)
5,20 holl. Aß (oder , Mark Troy)
23f~ st* holl. Kur.
X = 24*3,57 fl. holl. Kur.
Z. B. Wenn der ital. Souverain von 40 österr. Liren à
fein ist, und ,,3*32 Gran wägt, und das Remedium oder die To
leranz laut desMünz-Patentes vom ».November ,8«3 ein- und
auswärts (das ist für Übergewicht oder Untergewicht) auf ~
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