Full text: enthaltend: die Lehre von allen Arten Münz- und Wechselrechnungen, die Wechselkurssysteme der vorzüglichsten Handelsplätze, eine Abhandlung über die österreichischen Staatspapiere und deren Berechnung, die Maaren-Kalkulationen, die Lehre von den Logarithmen und ihrer Anwendung, nebst allerei Bemerkungen über Münzen, Maße und Gewichte verschiedener Handelsplätze (Zweiter Band)

Achtes Hauptstück. 
Von den Waarenberechnungen oder FakLnren- 
Kalkulationcn. 
Einleitung. 
i* 
§. 200. •M'nter Faktur versteht der Kaufmann eine Rech 
nung über die vom Kommissionär für seine Rechnung eingekauf 
ten und versandten Waaren. Der Kommittent muß nun berech 
nen, wie hoch ihm die fakturirte Waare an Ort und Stelle sammt 
allen Unkosten zu stehen komme; denn er muß den Verkaufspreis 
darnach bestimmen, da er mehr dafür bekommen will, als er ge 
geben hat. Diese Preisbestimmung nennt man in der kaufmän 
nischen Terminologie eine Waaren- oder Fakturen-Kalkulation. 
Folgende Punkte hat man gewöhnlich dabei zu berücksichtigen, 
als: i) Den Einkaufspreis. 2) Die Platzspesen, das ist die 
Unkosten, welche uns der Kommissionär auf seinem Platze an 
rechnet, z. B. Verpackungskosten, Abwägen, Ausfuhrzölle, Kom 
mission, Maklergebühr u. dgl. 3) Die Transportkosten, als: 
die Fracht, die Speditionskosten, die Zölle unterwegs und bei 
Ankunft der Waare. 4) Die Assekuranzkosten, wenn die Waare 
über See geht. 5) Das Verhältniß des Gewichtes oder Maßes 
zwischen dem Ort des Kommittenten und jenem des Kommissio 
närs. 6) Den Wechselkurs, zu welchem die Zahlung geleistet 
wird. 7) Die Zinsen oder das Supports, wenn eine Waare 
lange Zeit auf der Reise ist, und früher bezahlt wird, als sie an 
kommt. 
§. 201. Man pflegt in Handlungshäusern ein eigenes Buch 
zu halten, welches man Waaren-Kalkulations-Buch oder Faktu 
ren-Kalkulations-Buch nennt, iu welches man jede Faktur so 
gleich bei ihrem Empfange wörtlich einschreibt, und unken einen 
leeren Raum läßt, wo alle Auslagen, welche die fakturirte Waare 
verursacht hat, angemerkt werden. Ist endlich die Waare ange 
kommen, untersucht, nachgewogen oder nachgemessen worden,
	        
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