ry
x fl. C. M.
25*986 Gramm, (oder 1 Skudo)
400
399 Gramm, wegen oder Remed.
10
9 Gramm, f. Silber
1000
233520 Wr. Richtpf. (oder 1 met. Pf.)
65536
1 Wr. Mk.
5
6 fohl. Mk.
1
20 fl. C. M.
x ---- i’995o3 fl. C. M. mit Abzug des ganzen Rem.
Nach Abrechnung des halben Remediums ist
3'oo5o3 ^ „ _
x ----- —— ----- i’99 7 5i5 fl.
Zweiter Abschnitt.
Von dem Agio, von dem Dissagio oder Diskont,
oder vom Gewinne und Verluste der Münzen.
Vom Agio oder Gewinne.
§. 8. Die feineren Münzsorten kursiren im Handel gewöhn
lich nicht zu den von der Regierung eines Landes festgesetzten
Preisen, sondern etwas höher. Den Unterschied zwischen dem
gesetzlichen und dem Kurrentpreise nennt man das Agio, Auf
geld, Gewinn oder Avance.
Die veränderlichen Preise, welchen die Münzen im Verhält
nisse zu der Landesmünze, das ist zu derjenigen, in welcher der
Kaufmann Buch und Rechnung hält, haben, heißen Kurse;
daher kommt die Benennung Münzkurse, Geldkurse oder
Münzpreise. Gewöhnlich erscheint auf größeren Handels
plätzen an den Hauptposttagen, wie z. B. in Wien jede Mittwoche
und Samstag, ein Blättchen Papier, auf welchem die Geldkurse
bemerkt sind, die man Kurszettel nennt, und seinen Korrespon-
denien zusendet.
§. 9. Das Agio wird theils pr. Stück, theils perzcntweise
bestimmt. Der gesetzliche Werth der Münze ist in den Kurszet
teln nicht allezeit angemerkt, und wird als bekannt vorausgesetzt.
Bei fremden Münzen ist es sogar der Fall, daß der in dem Kurs
zettel ausgedrückte Werth nur derjenige ist, welchen sie im Han
del haben, indem sie gar keinen gesetzlichen Preis haben, und bei
den Staatskassen gar nicht angenommen werden, wie dieses in
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