Erste Ausarbeitung der Kalkulation vorstehender
Faktur.
Um die als Beispiel aufgegebene Faktur zu kalkuliren, muß
zuvörderst gesucht werden, waö auf 100 Pfund Netto-Gewicht
der Waare kommt, wenn auf die Summe des Netto - Gewichtes
der ganzen Sendung ein Spesenbetrag von 96 fl. 27 kr. kommt.
Diese 96 fl. 27 kr. bestehen aus der Fracht von 87 fl. 45 kr., aus
den kleinen Spesen von 2 fl. i5 kr., und aus den 6 fl. 27 kr. für
die Fässer, Briefporto u. s. w., welche der Lriester anrechnet, da
der Kaufmann das Geschirr, in welches die Waare gepackt ist,
als werthlos betrachtet. Man hat also:
2689 netto : 100 Pf. netto =: 96 fl. 27 kr. : x
x = 3 fl. 89^ kr., angenommen zu 3 fl. 40 kr.
Diese 3 fl. 40 kr. müssen zu dem Preise jedes Artikels ad-
dirt werden, denn um so viel kommt der Netto-Zentner in Wien
hoher zu stehen als in Triest. Nun aber muß auch noch berech-
net werden, wie viel auf den Netto-Zentner oder auf das Pfund
jeder Waare von dem bezahlten Konsumozoll zu rechnen sey.
In den österreichischen Konsums -Verzollungö-Bolleten ist der
Zoll bei jedem Artikel nur summarisch ausgesetzt, und nicht an
gegeben, ob sich der Betrag ans das Sporco- oder auf das Netto-
Gewicht beziehe, welches der Kaufmann nur durch Vergleichung
der Faktur mit der Zollbollete erkennt, indem von gewissen Arti-'
keln der Zoll vom Sporco-Gewicht, bei andern vom Netto-Ge
wicht entrichtet werden muß. Will also der Kaufmann eine ge
naue Kalkulation erzwecken, so muß er den Zoll auf das Netto-
Gewicht berechnen, und das wirklich befundene Gewicht dabei zu
Grunde legen. Dieß geschieht in dem gegebenen Beispiele durch
folgende Regeldetrien:
Netto- , gerechnet
Pfund
19-655 fl.
für
Pfeffer
902 :
100
Pf.---
180 fl.
: x =
20 fl.
Piment
17, :
100
» —
34 fl. 24
fr.
: X = :
20-1 16 fl.
20 fl.
Mandeln
621 :
100
» =
i5 fl. 45
fr.
: x —
3-023 fl.
3 fl.
Kapern
278 :
100
» =
7 fl. 45
kr.
: x =
2*787 fl.
2ifl.
Karobbe
448 :
100
» —
2 fl.
: x =
26 ,r ? kr.
27 kr.
Feigen
81:
100
» =
2 2 kr.
: X ac=
27-1 kr.
27 kr.
Snßholzsaft
198 :
; 100
» =
6 fl. 54
kr.
: x —
3*48i ft.
3t ff.
Feine
Schwamme 20 : 1 » = 3 fl. : x = 9 kr. 9 kr.
grobe
Schwamme 20: 1 v = 3 fl. :x= 9 kr. 9 kr.