Full text: enthaltend: die Lehre von allen Arten Münz- und Wechselrechnungen, die Wechselkurssysteme der vorzüglichsten Handelsplätze, eine Abhandlung über die österreichischen Staatspapiere und deren Berechnung, die Maaren-Kalkulationen, die Lehre von den Logarithmen und ihrer Anwendung, nebst allerei Bemerkungen über Münzen, Maße und Gewichte verschiedener Handelsplätze (Zweiter Band)

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rithmen nach den bisher erklärten Regeln, und addire noch ein 
Hundertel des zur achten Ziffer gehörigen Proport. Theiles. 
Wenn aber der Prop. Theil nur aus einer oder zwei Ziffern be 
steht, so kann man nichts mehr addiren. 
r)Z. B. Seite 82 ist Log. 28289427 = 7*3671588 und zwar: 
Log. 23289427 =5 *3671508 für 28289 
wegen der 4 ----- 76 
wegen der 2 ---- 8*7 
wegen der 7 ----- r*3i 
Also Log. 28289427 = 7-3671588*01. 
2) Z. B. S. 27 ist Log. 20998077 = *8220746 für 20998 
wegen der 0 = 00 
wegen der 7 — i4‘5 
wegen der andern 7 — 1*46 
Also Log. 20998077 =7'322O76o'95=i7'322076i. 
8)Z. B. S. 16 ist Log. 16848729--- *2184646 für 16848 
7 = 186 
2 ----- 6 3 
9= 2 89 
Log. 16848729 — 7 2184889 69 ---7*2184840. 
4)Z. B. S. 16 ist Log. 16848001 — *2184646 für 16848 
0 — 00 
o — o 
1= 0*27 
Also ist Log. 16848001 — 7*2134646*27—7*2134646. 
7. Regel. Wenn die gegebene Zahl aus 9 oder noch mehr 
ganzen Ziffern besteht, so sucht man zu den ersten 7 oder 8 Zif 
fern den entsprechenden Logarithmen nach den bisherigen Regeln, 
und setzt denselben die gehörige Kennziffer vor, das ist, man be 
trachtet jede Zahl, die mehr als 8 Stellen hat, so, als ob die 
selbe nur 7 oder 8 Stellen hatte.
	        
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