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Vierter Abschnitt.
Von Banken, Bankgeld und Bank-Agio.
$. 18. Bank im allgemeinen Sinne des Wortes heißt eine
öffentliche Anstalt, bei welcher eine Quantität edleö Metall im
ungemünzten Zustande (in Barren, Stangen), oder im gemünz
ten Zustande hinterlegt (deponirt) wird. So wie der Zweck einer
solchen Anstalt nicht in allen Arten derselbe ist, so ist auch ihre
innere Einrichtung oder Verfassung nicht überall dieselbe. Man
hat daher Depositen -Banken, Giro. Banken, Zettel -Banken,
Diskonto-Banken, Leihbanken, Sparbanken; je nachdem sie
einem Zwecke entsprechen sollen. Dem ursprünglichen Zwecke
nach sind es öffentliche Kredits-Anstalten, die zur Beförderung
des kommerziellen Verkehres errichtet wurden. Selten ist es der
Fall, daß für die Zwecke, welche die oben angeführten Benen
nungen aussprechen, besondere Anstalten bestehen. Gemeiniglich
ist ein und dieselbe Anstalt für mehrere Zwecke zugleich bestimmt.
So erfüllt z. B. die gegenwärtig in Wien unter dem Nahmen
»privilegirte österreichische Nationalbank« bestehende, durch das
Finanz-Patent vom i. Juni ¡816 gegründete Anstalt zugleich
den Zweck einer Zettel-, Diskonto- und Hypothekenbank: denn
sie gibt Zettel (Banknoten) aus, welche als bares Geld umlaufen ;
sie diskontirr Wechsel, und macht Vorschüsse auf die ihr verpfän
deten Staatspapiere. Eben so ist die in Wien seit einigen Jah
ren bestehende »erste österreichische Sparkasse« nur dem Nahmen
nach von einer Sparbank unterschieden.
§. ig. Die Banken, auf welche sich das Bankgeld und
das Bank-Agio bezieht, sind Depositen- und Girobanken. Dieß
sind solche Banken, bei welchen zur sichern Aufbewahrung und
zur Erleichterung des Handels, Verrathe von edlen Metallen in
Barren (enllaires) depositirt werden. Die Metallmassen werden
nähmlich geprüft, von welcher Feine sie sind, und aus ihrem
Gewichte und Feingehalte ihr Werth berechnet (siehe ein Beyspiel
davon §. 6g). Gibt die Bank für die hinterlegten Barren Scheine
aus, welche bares Geld vorstellen, so nennt man sie eineDepositen-
Bank. Gibt sie aber dafür bloßen Kredit auf den Bankbüchern,
so heißt sie eine Girobank. In diesem letzten Falle werden die
gegenseitigen Forderungen der Kaufleute desselben Ortes nicht
durch Zahlungen im baren Gelde, sondern durch bloßes Ab- und
Zuschreiben von, oder auf ihren in der Bank hinterlegten Kapi
talien (Werth der hinterlegten Barren) berichtiget. Dieses ge
schieht auf folgende Weise: Jeder Kaufmann, welcher eine Einlage