Zweites H a u p t st ü ck.
Wechselrechnung.
Erster Abschnitt.
Kurze Abhandlung von den Wechselbriefen überhaupt.
$. 21. ^benn ein Kaufmann an einen andern Kaufmann
eines andern Landes zu fordern hat, oder demselben schuldig ist,
so können diese Forderungen oder Schulden nicht mit barem Gelde
berichtiget werden, da die Münze des einen Landes in dem andern
Lande keinen Kurs hat. Einen Werth hat sie allerdings, allein
nur jenen des feinen Metalles, das in der Münze steckt. Der
Verlust, welchen der Versender der baren Münze erleiden müßte,
wäre zu groß, da der auswärtige Kaufmann sie nur als bloße
Metallmasse für so viel annehmen könnte, als er bei dem Verkaufe
derselben löst, oder als er durch Umprägung derselben dafür Münz
stücke seinesLandes bekommt. Man würbe in diesem Falle besser thun,
ungemünztes Metall zur Versendung zu wählen, da daö gemünzte
wegen der mit der Prägung verbundenen Unkosten etwas theurer
ist. Wollte man aber auch die Versendung wirklich bewerkstelligen,
so müßte man doch den Preis des ungemünzten Metalles ken
nen, welchen es sowohl in unserem als in dem fremden Lande hat.
Daö Verhältniß des Gewichtes müßte gleichfalls bekannt seyn.
Wir wollen folgendes Beispiel annehmen: Ein Wiener wäre einem
Londner 1000 Dfund Sterling schuldig. Wollte der Wiener mit
Metall bezahlen, so müßte Gold gewählt werden, da in England
alle größern Zahlungen bloß in diesem Metalle geleistet werden.
Wenn nun in London das Gold in Barren von 2^ Karat Feine,
die englische Unze zu 3~ Pfund Sterling verkauft wird, und 12
Unz. — 1 Pfund Troy von 7760 holl. Aß ist; wenn ferner voraus
gesetzt wird, daß sich der Kaufmann in Wien die Wiener Mark
fein Gold um 36o fl. in Dukaten verschaffen kann, wie viele
Wiener Mark fein Gold wird der Wiener Kaufmann einkaufen
müssen, um sie nach .London zu senden, und seine Schuld damit
auszugleichen?