Full text: enthaltend: die Lehre von allen Arten Münz- und Wechselrechnungen, die Wechselkurssysteme der vorzüglichsten Handelsplätze, eine Abhandlung über die österreichischen Staatspapiere und deren Berechnung, die Maaren-Kalkulationen, die Lehre von den Logarithmen und ihrer Anwendung, nebst allerei Bemerkungen über Münzen, Maße und Gewichte verschiedener Handelsplätze (Zweiter Band)

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X Wiener Mark. 
1000 Pfund Sterl. 
Ql 
O 8 
1 Unze 
12 
1 Pfund Troy 
24 
22 Pfund Troy wegen Feingehalt 
1 
7760 holl. Aß 
4864 
1 foln. Mark 
6 
5 Wiener Mark 
x = a6 Mark, 3 Loth, i*356 Qtl. f. Gold. 
Was werden nun dem Wiener diese 26 Mark, 3 Loth, r *356 
Qtl. fein Gold zn 36o si. in Dukaten die Wiener Mark kosten? 
? 2b Mark, 3 Loth, i*356 Qtl. zu 36o fl. 
x — 26*20868 x 36o =; 9435*1248 fl. in Dukaten. Somit 
käme das Pfund Sterling auf 9*4851248 fl. in Duk. zu stehen. 
Allein Zahlungen dieser Art wären zu kostspielig wegen des 
Transportes, und zu gefährlich, wegen des Diebstahls. Weil 
es sich nun oft trifft, daß ein Theil der Kaufleute des einen Or 
tes an Kaufleute des andern Ortes zu zahlen hat, während der 
andere Theil zu fordern hat, so braucht der zu fordern habende 
Theil bloß seine Forderung an den zu zahlen habenden Theil ab 
zutreten , um die Forderung des fernen Kaufmanns zu tilgen, 
und es wird dadurch jede Sendung von barem Gelde oder Me 
talle vermieden. Das Mittel, durch welches diese Zahlungen ge 
leistet werden, sind die Wechsel. 
§. 22. Ein Wechsel ist eine das Wort Wechsel ausdrück 
lich enthaltende schriftliche Anweisung, welche irgend ein Kauf 
mann A des einen Ortes auf einen Kaufmann B des andern 
Ortes ausstellt, damit er dem Vorweiser der Anweisung (welchen 
wir C nennen wollen) die im Wechsel ausgedrückte Summe be 
zahle. Daraus folgt: daß nothwendig drei Personen dabei vor 
kommen müssen, nämlich: 1) die Person A, welche den Wech 
sel ausstellt (zieht, entnimmt, trassirt). Diese Person heißt: 
Aussteller oder Trassant; 2) die Person B, auf welche 
der Wechsel ausgestellt (entnommen, gezogen, trassirt) wird. 
Diese Person heißt der Bezogene oder der Trassat; 3) die 
Person C, welche den Wechsel von dem Aussteller übernimmt 
(oder kauft, in deren Ordre, zu deren Gunsten der Wechsel ge 
stellt ist). Diese Person, als neuer Inhaber (Käufer, Nehmer) 
des Wechsels heißt Remittent, weil sie die Wechselsumme ge 
wöhnlich nicht selbst einkassirt, sondern dieses Recht an eine vierte 
Person abtritt, und zu diesem Behufe den abgetretenen Wechsel 
an dieselbe Übermacht oder remittirt (von dein italienischen Worte 
II. 4
	        
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