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Abschrift (Kopie, Duplikat)/ und sendet daS Original an einen
verläßlichen Korrespondenten des Ortes/ wo sich der Bezogene
befindet/ und ersucht jenen, die Annahme sogleich davon zu besor
gen, und bittet zugleich das angenommene Original bis zur Er
scheinung des Duplikats aufzubewahren. In der Kopie wird
unten am Rande angemerkt, bei wem das angenommene Original
zu suchen sey. Die Kopie zirkulirt dann statt des wirklichen Wech
sels. Der letzte Inhaber derselben fordert nun mittelst Vorzei
gung der Kopie das acceptirte Original ab, heftet oder klebt
Original und Kopie mittelst einer Oblate oder Nadel zusammen,
und kassirt die Wechselsumme gegen Uebergabe beider Stücke ein,
indem er noch zum Beweise, daß der acceptirte Wechsel richtig
bezahlt ist, auf die Rückseite desselben die Worte schreibt: »Werrh
empfangen oder pour acquit,« und seinen Nahmen dazu setzt; waS
man den Wechsel acquit tiren heißt. Oft fertigt der Traf-
sent selbst ein Duplikat aus, und übergibt solches dem Nehmer
oder Käufer des Wechsels. Dieses Duplikat hat den Nahmen
»Sekunda« weil das Original den Nahmen Prima'hat. Eine Se
kunda ist also nur der Form nach von der Kopie verschieden, hat
aber ganz denselben Zweck wie diese. Bei Wechseln, welche auf
sehr entfernte Plätze gezogen werden, und über See gehen, stellt
man sogar einen dritten Wechsel aus, welcher dann den Nahmen
Terza hat. Die Sekunda und Terza wird dann immer einen
Posttag später nachgeschickt, für den Fall, wenn etwa die Prima
auf der Seereise verunglückt wäre.
DomizilirLe Wechsel.
$. 27. Einen domizilirten Wechsel nennt man einen sol
chen Wechsel, welcher nicht in dem Orte, wo der Bezogene sich
befindet, zahlbar ist, sondern in einem andern, und bei Jemand an
dern. Der Bezogene acceptirt zwar den Wechsel, schreibt aber
sogleich den Ort und Nahmen desjenigen darauf, wo und von wem
er bezahlt wird. Dieses geschieht gewöhnlich, wenn Wechsel von
größer» Plätzen auf Handelsleute gezogen werden, welche sich in
Orten befinden, welche keine Wechselplätze sind. So werden z, B.
sehr viele Wechsel von Handelshäusern in Triest auf Kaufleute
der Provinz-Städte der österreichischen Monarchie in Wien zahl
bar gezogen. In diesem Falle sendet der Inhaber des Wech
sels dem Bezogenen eine Abschrift desselben zu, welche letzterer
mit Annahme und Zahlungs-Adresse, oder wie man zusagen pflegt
mit dem Domizil (mit Angabe der Person, welche an seiner
Statt zahlt) versehen, an den Inhaber zurück schickt. Dem Ac-
ceptanteu oder Domizilanten liegt es ob, jenemHandlungshause,