Full text: enthaltend: die Lehre von allen Arten Münz- und Wechselrechnungen, die Wechselkurssysteme der vorzüglichsten Handelsplätze, eine Abhandlung über die österreichischen Staatspapiere und deren Berechnung, die Maaren-Kalkulationen, die Lehre von den Logarithmen und ihrer Anwendung, nebst allerei Bemerkungen über Münzen, Maße und Gewichte verschiedener Handelsplätze (Zweiter Band)

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Abschrift (Kopie, Duplikat)/ und sendet daS Original an einen 
verläßlichen Korrespondenten des Ortes/ wo sich der Bezogene 
befindet/ und ersucht jenen, die Annahme sogleich davon zu besor 
gen, und bittet zugleich das angenommene Original bis zur Er 
scheinung des Duplikats aufzubewahren. In der Kopie wird 
unten am Rande angemerkt, bei wem das angenommene Original 
zu suchen sey. Die Kopie zirkulirt dann statt des wirklichen Wech 
sels. Der letzte Inhaber derselben fordert nun mittelst Vorzei 
gung der Kopie das acceptirte Original ab, heftet oder klebt 
Original und Kopie mittelst einer Oblate oder Nadel zusammen, 
und kassirt die Wechselsumme gegen Uebergabe beider Stücke ein, 
indem er noch zum Beweise, daß der acceptirte Wechsel richtig 
bezahlt ist, auf die Rückseite desselben die Worte schreibt: »Werrh 
empfangen oder pour acquit,« und seinen Nahmen dazu setzt; waS 
man den Wechsel acquit tiren heißt. Oft fertigt der Traf- 
sent selbst ein Duplikat aus, und übergibt solches dem Nehmer 
oder Käufer des Wechsels. Dieses Duplikat hat den Nahmen 
»Sekunda« weil das Original den Nahmen Prima'hat. Eine Se 
kunda ist also nur der Form nach von der Kopie verschieden, hat 
aber ganz denselben Zweck wie diese. Bei Wechseln, welche auf 
sehr entfernte Plätze gezogen werden, und über See gehen, stellt 
man sogar einen dritten Wechsel aus, welcher dann den Nahmen 
Terza hat. Die Sekunda und Terza wird dann immer einen 
Posttag später nachgeschickt, für den Fall, wenn etwa die Prima 
auf der Seereise verunglückt wäre. 
DomizilirLe Wechsel. 
$. 27. Einen domizilirten Wechsel nennt man einen sol 
chen Wechsel, welcher nicht in dem Orte, wo der Bezogene sich 
befindet, zahlbar ist, sondern in einem andern, und bei Jemand an 
dern. Der Bezogene acceptirt zwar den Wechsel, schreibt aber 
sogleich den Ort und Nahmen desjenigen darauf, wo und von wem 
er bezahlt wird. Dieses geschieht gewöhnlich, wenn Wechsel von 
größer» Plätzen auf Handelsleute gezogen werden, welche sich in 
Orten befinden, welche keine Wechselplätze sind. So werden z, B. 
sehr viele Wechsel von Handelshäusern in Triest auf Kaufleute 
der Provinz-Städte der österreichischen Monarchie in Wien zahl 
bar gezogen. In diesem Falle sendet der Inhaber des Wech 
sels dem Bezogenen eine Abschrift desselben zu, welche letzterer 
mit Annahme und Zahlungs-Adresse, oder wie man zusagen pflegt 
mit dem Domizil (mit Angabe der Person, welche an seiner 
Statt zahlt) versehen, an den Inhaber zurück schickt. Dem Ac- 
ceptanteu oder Domizilanten liegt es ob, jenemHandlungshause,
	        
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