54
-ei welchem er den Wechsel domizilirt hat, falls er keinen Kredit
bei ihm haben sollte, die Deckung für die domizilirte Summe
vor der Verfallzeit zuzumitteln, damit der Wechsel nicht in Pro
test gehe. Das Domiziliren geschieht darum, weil sich für Wech
sel, welche auf kleine Städte lauten, keine Käufer finden, und
der Tr aste nt sich dessen ungeachtet des Vorrechts , welche die ac-
ceptirten Wechsel in Streitfällen genießen, versichern will. Diese
Wechsel-Gattung genießt keine Respekttage.
Trockene oder Sola-Wechsel und Billets.
$. 28. Es gibt noch eine dritte Art Wechsel, welche man
trockene oder Sola-Wechsel nennt. Derlei Wechsel sind solche,
bei welchen der Aussteller zugleich der Zahler ist, indem er auf
sich selbst trassirte, daher sie zwar girirt, aber nicht acceptirt wer
den können. Diese Wechsel werden in Konkurs-Fällen als bloße
Schuldscheine betrachtet, und haben daher nicht die Vorrechte der
acceptirten Tratten. Auch genießen sie keine Respekttage.
§. 2g. Die sogenannten Billets, wie man sie in Wien zu nennen
pflegt, find weiter nichts als vereinfachte Sola-Wechsel, welche
man gewöhnlich für die auf Zeit gekauften Waaren dem Verkäu
fer gleichsam als eine bloße schriftliche Versicherung, daß man
am bestimmten Tage richtig zahlen werde, aushändigt. Diese
Wechsel lauten bloß an den Verkäufer, und sind daher nicht gi-
rable.
§. 3o. Zur Vervollständigung dieser kleinen Abhandlung
über die Wechselbriefe folgen noch einige Formulare sammt ihren
Erläuterungen.
I. Formular einer (Prima) Tratte.
(^August.) Hamburg, den dritten Mai 1826 (1).
Pr. fl. 1000 in 20 kr. Stück, 3 Stück pr. , fl. (2).
Drei Monate nach heute (oder nach dato) (3) zahlen sie
für diesen Prima - (4) Wechselbrief an die Ordre der Herren Bauer
und Sohn (5), dieSumme von Gulden: Ein Tausend in Zwan
zigern, 3 Stück pr. i fl. (6). Werth in Rechnung (7). Stellen
Sie selben in Rechnung laut Bericht (8).
Karl Sommer (9).
Herren Herbst und Komp,
in Wien (10)
acceptirt
Herbst und Komp. (n).