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gewinnsüchtiger Spekulanten, die man nicht immer zu ergründen
vermag.
In den folgenden Abschnitten werden die Wechselpreise der
vorzüglichsten europäischen Plätze angegeben werden. Es ist bei
denselben mehr das Silber-Pari, als ihr gegenwärtiger Stand
im Auge behalten worden. — Weil für die österreichische Jugend
Wien der wichtigste Wechselplatz ist, so fand der Verfasser zweck
mäßig, mit ihm den Anfang zu machen, und die übrigen Plätze,
mit welchen Wien wechselt, in ihrer alphabetischen Ordnung fol
gen zu lasten.
Dritter Abschnitt.
Wechselkurse in Wien.
$. 37. Wien, die Hauptstadt des österreichischen Kaiserthuins,
hält Buch und Rechnung in Gulden zu 60 Kreuzern zu 4 Pfenni
gen nach dem Eonventionsfnße. Einige Wechselpreise werden in
Reichsthalern notirt, davon s Thlr. — 3 fl. Sonst rechnet man
nach den Groschen zu 3 kr. Dre Thaler sind eine bloße Ideal-
münze, da es bekanntlich keine wirklich geprägte Thalerstücke,
welche 14 st« gelten, gibt. Die köln. Mk. fein Silber wird zu
20 fl. oder i34 Rthlr. ausgeprägt. Das Verhältniß des Goldes
zu Silber ist gesetzlich wie 15*28 : 1* Das meiste Silbergeld,
das in Wien in Umlauf ist, sind 20 Kreuzerstücke; daher man
im Handel allgemein das Conventions-Kurrent-Geld Zwanziger
nennt, während man sich im Kameralstyl des Ausdruckes Conven
tions- oder Metallmünze bedient. Auch kömmt im Handel öfter
der Ausdruck effektive Münze statt Zwanziger oder Conv. M. vor.
Papiergeld gibt es dreierlei Arten, nähmlich Banknoten, welche
gegenwärtig dem Conv. Gelde gleich geachtet werden, und die so
genannte Wiener Währung, worunter man die Einlösungsscheine
und die Anticipationsscheine versteht, welche aber gegen Conv.
Geld verlieren; denn 100 fl. C. M. — 25o fl in W. W. Die
Einlösungs- und Anticipationsscheine zirkuliren jedoch nur in jenen
Provinzen, welche Oesterreich nach dem Wiener Frieden (seit
14. Okt. 1809) besaß. In jenen Provinzen aber, welche durch
den Pariser Frieden von 1814 wieder zugewachsen sind, wurden
sie nicht in Umlauf gebracht. Die Banknoten kursiren, außer in
den italienischen Provinzen und in Dalmatien, in allen übrigen
Theilen der Monarchie, und selbst in der Lombardei und Venedig
und in Dalmatien werden selbe in den Staatskassen als Conv.
Münze angenommen.
II.
ü