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zu Anfange und in der Mitte eines jeden Monats/ und auch da
werden nicht immer Wechsel auf diese Platze gekauft oder verkauft,
und es findet sich daher nur selten ein Kurs ausgesetzt. In den
Triester Kurszetteln aber ist er weit häufiger notirt.
5) Für die aus Gold und Silber verfertigten Arbeiten
kommt Folgendes zu bemerken:
a) Nach einer Verordnung der Nieder-Oesterr. Regierung
ddo. 6. Marz 1824 müssen alle Goldarbeiten, sobald sie ein Ge
wicht von 4 Dukaten erreichen, nach drei Abstufungen gearbeitet
seyn, als:
Nr. 1 oder zu 7 Karat 10 Gran, oder der Duk. zu 1 fl. 3ofr«
»2 — i3 » 1 » —• — 2 fl. 3o kr.
» 3. — 18 v 6 » — — 3fl. 3o kr.
wobei kein Remedium gestattet ist.
b) Das Silber darf nur in zwei Abstufungen verarbeitet
werden, nähmlich: zu i3 und i5 Loth, und zur Legirung nur
reines Kupfer genommen werden.
c) Alle Goldwaaren, welche über vier Dukaten schwer sind,
unterliegen der Probe- Punzirung. Nur Filigran-Arbeiten,
Schmuckfassungen, chirurgische und mathematische Instrumente,
Ordens-Dekorationen und Medaillen find ausgenommen. Jedes
der Punzirung unterliegende Gold - und Silbergerathe hat also
folgende Stämpel, als: 1) die Namens-Punze des Verfertigers,
welche aus den Anfangsbuchstaben des Tauf- undZunahmens be
steht; 2) die Feingehalts- oder die Prvbepunze; 3) bei Gold
waaren noch die Jahreszahl. Gold bekommt noch eine der Zah
len » , 2, 3, je nachdem es Nr. », Nr. 2 oder Nr 3 Gold ist.
Silber bekommt die Zahlen ,3 oder »5, je nachdem es i3 oder
i5löthig ist. Der Verfertiger muß das Silbergeräthe noch vor
dem Sieden und Poliren punzrren lassen. Bei Goldwaarcn ist
für die Dukatenschwere ohne Unterschied des Feingehaltes vom
Bruttogewicht , okr. C M., und bei Silberwaaren 16 kr. C. M.
vom Lothe, Punzirungsgebühr zu entrichten. Von ob'ger Ver-
fügnng sind die Provinzen Ungarn, Siebenbürgen, das Lombard.
Venet. Königreich und Dalmatien ausgenommen.
§. 40. Die Wiener Wahrung wird bei der Voraussetzung,
daß ,oo fl. C.M —250 fl. W.W., also -4 fl C. M. —'10 fl.
W. W., bequem durch die Multiplikation mit dem Dezimalbruch
'4 in C. M. verwandelt. Sind Kreuzer bei den Gulden der W. M.,
so müssen solche vorher in einen Dezimalbruch verwandelt werden,
in welchem Falle 3 Stellen hinlängliche Genauigkeit gewähren.