Full text: enthaltend: die Lehre von allen Arten Münz- und Wechselrechnungen, die Wechselkurssysteme der vorzüglichsten Handelsplätze, eine Abhandlung über die österreichischen Staatspapiere und deren Berechnung, die Maaren-Kalkulationen, die Lehre von den Logarithmen und ihrer Anwendung, nebst allerei Bemerkungen über Münzen, Maße und Gewichte verschiedener Handelsplätze (Zweiter Band)

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Danzig, 1 Livre vlm. für 4187 Groschen m. o. w. Danz. Kur. 
Frankreich (Bourdeaur, Lpon, Paris), 56 dl. vliti. m. v. w. 
für 3 Franken. 
Genua, 9y4 dl. vlm. m. o. w. für 5^ Lire oder liZ Soldi 
fuori Bko. 
Hamburg, 35j Stüb. Kur. nt. o. w. für 2 Mark Bo. 
Leipzig, 36 - Stüb. Kur. für 1 Reichöthlr. Wechselzahlung. 
Liffabon und Porto, 46 dl. vlm. m. 0. w. für 400 Rees oder » 
alte Krusade. 
Livorno, q6~ dl. vlm für 1 Pezza von 9 Realen in Gold. 
London, 364 ßl. vlm. m. 0. w. für 1 Pfund oder Livre Sterling. 
Neapel, 79 dl. vlm m o.w. für r ducato di RegUQ. 
Petersburg, 377 Stüb. Kur. nt. 0. w. für 1 Silber-Rubel, ge 
genwärtig aber (im Jahre i926) 10 Stüber Kur. für i Pa 
pier-Rubel. 
Spanien (Bilbao, Cadix, Madrid, Sevilla), 1047 dl. vlm. für 
1 Wechsel Dukaten von 3j5 Maravedis de Plata. 
§.46. Verschiedene Bemerkungen. 
1) Die Valute ist zweierlei, als: Kurrent- und vlämische 
Valute. In Kurrent wird gegenwärtig säst allgemein gerechnet. 
Die vlämische ist eine bloße Rechnungs Valute, und wird nur zur 
Bestimmung einiger Waaren- und Wechselpreise gebraucht. Bank 
geld gibt es keines mehr, denn die jetzt bestehende Niederländer- 
Bank führt ihre Bücher in Kurrent-Geld. 
2) Seit 1821 ist nebst der Eintheilung des Guldens in roc> 
Cents, auch das metrische Gewicht, jedoch unter andern Benen 
nungen der Einheit und der Eintheilungen, eingeführt worden, 
und seit dieser Zeit werden die Waqrenprejse auf das halbe met. 
Pfund oder halbe Kilogramm gestellt. Auch von den verschiede 
nen unter allerlei Nahmen in Amsterdam bestehenden perzentweisen 
Abzügen bei Waaren-Verkäufen, ist man seither größtentheilö ab 
gekommen, und das ist sehr vernünftig; denn im Grunde ge 
winnt weder der Käufer noch der Verkäufer. Weiß dieser, daß 
er die Waare mit Abzug verkaufen muß, so wird er den Preis 
gerade um so viel höher ansetzen, als der Abzug beträgt, welchen 
er sich gefallen lassen muß. Beide Parteien aber haben mehr 
Rechnerei und Schreiberei dabei. 
3) Der Uso ist für Wechsel aus Deutschland und der 
Schweiz 14 Tage nach der Präsentation. Für jene aus Danzig, 
Königsberg und Riga 3o Tage nach selber. Für jene aus Eng 
land und Frankreich 1 Monat Dato. Für jene aus Portugal, 
Spanien und Italien 2 Monat Dato. 
4) Resp ekttage-werden keine gestattet, und einen Tag 
nach dem Verfalltage muß bezahlt oder protestirt werden.
	        
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