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Ueber die Gleichung: A« -(- = 0.
bei der dritten längs der Begrenzung mit einer daselbst vor-
gescbriebenen Function übezw. übereinstimmen sollen. —
Um nun zu entscheiden, ob es zwei verschiedene Lösungen
der einzelnen Randwerthaufgabe geben kann, nehme man an,
dies sei möglich, und betrachte die Differenz der beiden voraus
gesetzten Lösungen. Diese Differenz genügt natürlich eben
falls der Differentialgleichung (13), ausserdem aber der Rand
bedingung ü — 0 oder der allgemeinen (14), d. h. sie ist eine
ausgezeichnete Lösung. Die oben gestellte Frage kommt also
darauf zurück, ob es für den gegebenen Bereich und den
gegebenen Werth von X ausgezeichnete Lösungen der par
tiellen Differentialgleichung (13) giebt. Ueber diese Frage,
welche uns schon im II. Theile (§ 4) entgegentrat, giebt die
dort abgeleitete Gleichung
( lß ) ff{ Ä 'ö 2 + 2B
+ A " Xfu^dxdy
du du
dx 8y
welche für irgend eine der allgemeinen Randbedingung ge
nügende ausgezeichnete Lösung gilt (und in welcher der
früher angewandte Index h bei u und X hier fortgelassen
ist), uns theilweise Aufschluss, wie wir sogleich näher
sehen werden. Zu dieser Gleichung ist noch zu bemerken,
dass im Falle der zweiten Randbedingung einfach a = 0
zu setzen ist, und im Falle der ersten das Randintegral
ebenfalls fortfällt, weil dann die Function u (hier die
Differenz der beiden hypothetischen Lösungen der ersten
Randwerthaufgabe) an der ganzen Begrenzung verschwindet.
Dass die Differenz u nicht von 0 verschieden sein kann,
mithin nur eine Lösung des Problems existirt, lässt sich
allgemein nur schliessen, wenn die Grösse a an Tceiner Stelle
des Randes negativ und die unter dem Doppelintegral stehende
quadratische Form von u für alle Punkte des Ge-
x ’ dy
bietes definit ist; denn dann sind alle Elemente der beiden
Integrale positiv, also die Gleichung (16) unmöglich, ausser
wenn u überall = 0 ist. Die Bedingung, dass die besagte