Lösung der Randwerthaufgaben. § 3.
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— yu + d,
welche, abgesehen von dem für die Eindeutigkeit der Rand
werthaufgabe nicht in Betracht kommenden Gliede d, mit
der oben angegebenen verallgemeinerten Gleichung (13')
völlig übereinstimmt. Unter der Voraussetzung, dass ac > b 2
und — > 0, d. h. die Form
Y
al 2 -f 2b%rj -f- crf -f- r£ 2
in allen Punkten des Gebietes definit ist, ergiebt sich daher
durch die oben entwickelte Betrachtungsweise, welche der
jenigen von Bianchi völlig analog ist, dass die Function u
durch ihre Randwerthe eindeutig bestimmt ist. Es reicht für
diesen Beweis nicht aus, dass ac > b 2 , d. h. der Typus der
Differentialgleichung der elliptische ist. Wird dies letztere allein
vorausgesetzt, so lässt sich nur behaupten:
Die den gewöhnlichen Stetigheitsbedingungen genügenden
(von Bianchi regulär genannten) Lösungen einer Differential
gleichung D{u) = yu-f-d vom elliptischen Typus sind durch
ihre Randwerthe eindeutig bestimmt, sofern man nur Gebiete
betrachtet, die gewisse, allgemein nicht näher angebbare Grenzen
nicht überschreiten.
Um dies zu beweisen, leitet Bianchi erst den Satz ab:
Wenn die Gleichung D(u) = yu für das gegebene Gebiet
ein reguläres Integral v zulässt, ivelches iveder im Innern, noch
auf dem Rande verschwindet, so sind zivei Lösungen obiger
Differentialgleichung, die auf dem Rande übereinstimmen, über
haupt identisch.
Ist nämlich u ein „reguläres Integral“, welches auf dem
Rande — 0 ist, also eine ausgezeichnete Lösung des Bereiches,
und setzt man u = U • v, so genügt U der Gleichung
welche sich von der Differentialgleichung D(u) — 0 nur