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terscheidung wichtig ist. Eine Eigenschaft drückt
nämlich entweder aus
1. ) die gegenseitige Abhängigkeit von räumlichen
Bestimmungen, die im Begriffe selbst lie
gen oder doch ein unmittelbares Erzeug-
niß desselben sind, ohne jedoch lediglich die den
Begriff selbst vollständig basirenden zu sein; oder
2. ) eine Relation unter Bestimmungen der eben
genannten Art und anderweitigen durch den
Begriff weder unmittelbar noch mittelbar gege
benen, also von außen hinzukommenden räum
lichen Bestimmungen.
Die ersten Eigenschaften sind ihrem Wesen nach
absolute, die anderen relative. Von den er
steren kommt jedem Gebilde eine endliche, von den
letzteren eine unendliche Anzahl zu. Die ersteren
sind in der Regel vor den relativen vollständig und
in systematischer Folge abzuleiten; in der höheren
Geometrie wenigstens kann dies ohne Uebelstande
überall streng geschehen. In den absoluten Eigen
schaften liegt eine in sich beschlossene, völlig befrie
digende Erkenntniß des Objectes selbst als eines
einzelnen, für sich bestehenden. Nachdem
sie gewonnen ist, tritt das Bewußtsein der Dürf
tigkeit dieser Erkenntniß hervor und es regt sich das