von Zahlen sich auf zwei verschiedene Einheiten be
ziehen, von denen jede eine absolute Größe von be
sonderer Art bezeichnet, die erste irgend eine, für
jede Curve beliebig anzunehmende absolute Länge,
die zweite eine dergleichen Winkel- oder Drehungs-
große, z. B. ß Rechte, 2 Rechte, 9 Rechte, über
haupt irgend einen beliebigen Theil oder ein Viel
faches der ganzen Umdrehung.
Ist z. B. acegk (Fig. 1) eine gesetzmäßige
Krumme, so wird die der Lange ac entsprechende
Zahl in derselben Abhängigkeit von der dem Rich
tungsunterschiede zwischen ab und cd entsprechenden
Zahl stehen, worin die Zahl für den Bogen ae
von der Zahl für den Richtungsunterschied zwischen
ab und es steht, worin ferner die Zahl für den
Bogen ag von der Zahl für den Richtungsunter
schied zwischen ab und gb steht, u. s. w.
§. 7.
Benennt man nun allgemein den veränderlichen
Fortschritt oder die wandelbare immer zunächst von ei
nem und demselben Anfangspunkte an gerechnete Lange
einer Linie mit dem gewöhnlichen Zeichen für die Aus
dehnung eines Bogens, 8, die wandelbare Größe der
Richtungsveranderung oder die wahrend des Fortschrit-