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KAPITEL X.
BESTIMMUNG DER FUNKTIONEN DURCH IHRE NULLPUNKTE
UND SINGULÄREN PUNKTE.
GANZE TKANSCENDENTE PUNKTIONEN,
94. Wir wollen nunmehr auf eine nähere Untersuchung
ganzer transcendenter Funktionen eingehen; von diesen wissen
wir, dass sie einen wesentlich singulären Punkt im Punkte oo
haben, und dass sie sich von einem beliebigen Punkte der
Ebene aus in Potenzreihen entwickeln lassen, die unbedingt
konvergent sind für alle endlichen Werte von z. Ist u — f(z)
die Funktion, so wird z als Funktion von u unendlichdeutig.
Das folgt aus Picards Satz, nach dem die Gleichung f[z) = u
für höchstens einen endlichen Wert von u eine endliche An
zahl von Lösungen haben kann. Zur Funktion z gehört also
eine Riemannsehe Fläche mit unendlich vielen Blättern, und
diese werden auf der s-Ebene so abgebildet, dass diese gerade
einmal überdeckt wird.
Die notwendige und ausreichende Bedingung dafür, dass
eine Potenzreihe 2a n z n eine ganze Funktion darstellt, ist die
(Hadamar d), dass
I n _ I
\]/a n \
gleichmässig nach Null zu konvergiert. Wir verstehen hier
unter, dass man, wenn e eine beliebig kleine gegebene positive
Grösse darstellt, ein solches n finden kann, dass für dieses und
grössere n
| n I
V«n < f *
Dass diese Bedingung notwendig ist folgt daraus, dass
\a n z n \ für ein beliebiges 0 nach Null zu konvergieren soll; sie
ist ausreichend, weil
a n z n | + \a H+1 z n + i \ + ... <\ez\ n + \ez\* +i -f ...