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ner dafür. Er stellt die Souveränetät mit der griechischen &αν ν
gi⸗ oder der xvνν αοαν zusammen und erinnert an die italie—
nische Segnoria. In der deutschen Sprache klingen die Bezeichnungen
Herrschaft und Obergewalt an. Aber alle diese verschiedenen Namen
bedeuten auch verschiedene Auffassungen, während Bodin seiner fran—
zösischen Anschauung die Alleingeltung verschaffen will.
In der Souveränetät sieht Bodin die Einheit der Statsgewalt,
und ihre höchste, Niemandem als Gott unterthänige dauernde
Machtfülle. Nur wem die oberste Macht dauernd angehört, den
nennt er Souverän. Der römische Dictator, so unbeschränkt seine
vorübergehende Macht war, wird daher von ihm nicht als Souverän
nil anerkannt, so wenig als der Reichsregent, der an des Königs Statt
die oberste Gewalt so lange handhabt, als der König selbst verhindert
ist. Das Volk oder die Aristokratie oder der Fürst kann die ihm zu—
en enr stehende oberste Gewalt durch Vollmacht übertragen, aber der Bevoll—
et si mächtigte hat keinen Anspruch auf Souveränetät, weil er in dem
de Vollmachtgeber den wahren Souverän anerkennt und nur so lange
tl dessen Rechte ausübt, als die Vollmacht nicht zurückgezogen wird.
Nicht die Ableitung der Gewalt ist unverträglich mit dem Begriff
der Souveränetät, denn auch die Wahlfürsten sind Souveräne, son—
dern die Abhängigkeit und Widerruflichkeit derselben ist es.
Erheblicher ist ein anderer Charakterzug, den er der Souveräne—
tät zuschreibt, indem er sie als absolute Gewalt bezeichnet. Aller—
* dings nicht absolut in dem Sinne, daß sie auch losgebunden wäre
n Mnel von der Herrschaft Gottes und daher von dem göttlichen Gesetz und
tin dho von dem Gesetz der Natur, wohl aber in dem Sinne, daß sie durch
keine andere statliche Macht und durch kein Statsgesetz beschränkt wird.
zlverin, Die souveräne Gewalt kann nicht einer andern Gewalt untergeordnet
sein, der souveräne Wille ist der oberste, der zuletzt entscheidende
Statswille. Das Gesetz leitet von ihm seine Kraft ab, er ist daher
nicht von dem Gesetz, sondern das Gesetz ist von ihm abhängig. Wie
er das Gesetz schafft, so kann er auch davon absehen, er kann es
außer Wirksamkeit setzen. Sogar wenn der Souverän schwört, die
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