Full text: Geschichte des allgemeinen Statsrechts und der Politik (1. Band)

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ner dafür. Er stellt die Souveränetät mit der griechischen &αν ν 
gi⸗ oder der xvνν αοαν zusammen und erinnert an die italie— 
nische Segnoria. In der deutschen Sprache klingen die Bezeichnungen 
Herrschaft und Obergewalt an. Aber alle diese verschiedenen Namen 
bedeuten auch verschiedene Auffassungen, während Bodin seiner fran— 
zösischen Anschauung die Alleingeltung verschaffen will. 
In der Souveränetät sieht Bodin die Einheit der Statsgewalt, 
und ihre höchste, Niemandem als Gott unterthänige dauernde 
Machtfülle. Nur wem die oberste Macht dauernd angehört, den 
nennt er Souverän. Der römische Dictator, so unbeschränkt seine 
vorübergehende Macht war, wird daher von ihm nicht als Souverän 
nil anerkannt, so wenig als der Reichsregent, der an des Königs Statt 
die oberste Gewalt so lange handhabt, als der König selbst verhindert 
ist. Das Volk oder die Aristokratie oder der Fürst kann die ihm zu— 
en enr stehende oberste Gewalt durch Vollmacht übertragen, aber der Bevoll— 
et si mächtigte hat keinen Anspruch auf Souveränetät, weil er in dem 
de Vollmachtgeber den wahren Souverän anerkennt und nur so lange 
tl dessen Rechte ausübt, als die Vollmacht nicht zurückgezogen wird. 
Nicht die Ableitung der Gewalt ist unverträglich mit dem Begriff 
der Souveränetät, denn auch die Wahlfürsten sind Souveräne, son— 
dern die Abhängigkeit und Widerruflichkeit derselben ist es. 
Erheblicher ist ein anderer Charakterzug, den er der Souveräne— 
tät zuschreibt, indem er sie als absolute Gewalt bezeichnet. Aller— 
* dings nicht absolut in dem Sinne, daß sie auch losgebunden wäre 
n Mnel von der Herrschaft Gottes und daher von dem göttlichen Gesetz und 
tin dho von dem Gesetz der Natur, wohl aber in dem Sinne, daß sie durch 
keine andere statliche Macht und durch kein Statsgesetz beschränkt wird. 
zlverin, Die souveräne Gewalt kann nicht einer andern Gewalt untergeordnet 
sein, der souveräne Wille ist der oberste, der zuletzt entscheidende 
Statswille. Das Gesetz leitet von ihm seine Kraft ab, er ist daher 
nicht von dem Gesetz, sondern das Gesetz ist von ihm abhängig. Wie 
er das Gesetz schafft, so kann er auch davon absehen, er kann es 
außer Wirksamkeit setzen. Sogar wenn der Souverän schwört, die 
odin 2
	        
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