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Wandfiächen noch 2 m Länge aufweisen, das Zimmer also mindestens 5 m Tiefe
hat. Bei geringerer Zimmertiefe, etwa 4,50 m in kleinen, bescheidenen Woh-
nungen, rücken die Türen aus der Mitte
nach der Fensterwand zu. In neben-
einander liegenden Zimmern liegen die
Verbindungstüren der Scheidewände in
einer Flucht (Fig. 388).
Die Türen in den Haupt-Korridor-
Wänden legt man gern einander gegen-
über des besseren Aussehens halber.
125- 130-—+—-—-210-—-_—8
5,50 -—————— A
omine GI, iL Gn In den Zimmerwánden sollen aber
Türen nie nàHer als 50 cm an die Ecke
des Zimmers heranrücken, damit sie noch
Bellen ein volles Gewände erhalten können
£o und noch Platz für einen Stuhl übrig
bleibt. Türen mit verschnittenen Be-
kleidungen, wie sie in Korridoren aus Platzmangel vorkommen, sind hóchst un-
schön und daher zu vermeiden. Zu beiden Seiten der Tür muss eine volle Be-
kleidung Platz finden.
Für untergeordnete Räume, ganz besonders für Abortkammern, wählt man
kleinere Türen von 70 bis 80 cm Breite und 1,70 m Höhe, damit der Zweck des
Raumes schon durch die Tür kenntlich gemacht ist.
Schlupftüren oder Tapetentüren, die nicht zum Transport von Möbeln be-
nutzt werden, haben eine Breite von 60 bis 70 cm.
Das Aufschlagen der Türen. Es ist eine allgemeine Sitte, mit der Tür in
das Haus und in die Wohnung hineinzugehen. Es schlagen also die Türen von
aussen nach innen. In den Räumen selber lässt man die Türen gern an die
sogen. tote Wand, d. h. nach einer Stelle schlagen, die doch nicht zur Möbel-
aufstellung benutzt wird. Rückt die Tür in den Scheidewänden z. B. aus der
Mitte nach der Fensterwand hin zu, so schlägt sie nach dem Fenster hin auf,
nicht nach der anderen Seite, die zur Möbelaufstellung nötig ist. Verbindungs-
türen von Hauptzimmern nach untergeordneten Räumen lässt man in die letzteren
hineinschlagen. Immer hat man darauf zu achten, dass durch das Aufschlagen
der Tür möglichst wenig nutzbarer Raum verloren geht. Die Richtung des
Aufschlagens der Tür ist in die Bauzeichnung einzutragen.
3. Die üblichen Grössen der Hauptmöbel.
In der Praxis wird bei Ausschreibungen von grösseren Wohnhausanlagen,
Arbeiterkolonien, Beamtenhäusern usw. häufig verlangt, dass in die Grundrisse
auch die Hauptmöbel eingezeichnet werden sollen. Es geschieht dies aus dem
Grunde, damit auch der Laie im Baufach sofort klar erkennt, was sich in dem
betreffenden möblierten Raume an Möbeln unterbringen lässt. Für feine herr-
schaftliche Einfamilienhäuser entwirft der Architekt gewöhnlich auch die innere
Einrichtung, die dann nach seinen Angaben hergestellt wird. In den gewöhn-
lichen und meisten Bauten aber besorgt sich der Besitzer oder Mieter seine Möbel
aus einem Geschäfte, und hier hahen sich gewisse Normalgrössen für die einzelnen