136 DIE FUND AMENTALCL ASSEN DER ZUSAMMENSETZBAREN ARITHMETISCHEN FORMEN.
rum secundi gradus compositione« (1851)*), durchgeführt; aber auch
der hier gegebene Beweis lässt sich noch vereinfachen, wie auch Herr Kro
ne eher bemerkt hat, wenn man von vier eigentlich primitiven, paarweise
einander aequivalenten Formen, deren mittlere Coëfiicienten einander gleich,
deren erste Coëfiicienten zu einander relativ prim sind, ausgeht und wenn
man die Composition zweier dieser Formen, über deren Aequivalenz oder
Nichtaequivalenz keine Voraussetzung gemacht ist, vergleicht mit der Com
position der beiden andern, diesen einzeln aequivalenten Formen.
In den »Disquisitiones Arithmeticae« giebt Gauss die Eintheilung
der Classen in Genera, leitet mit Hülfe der Lehre von der Composition der
Formen eine obere Grenze für die Anzahl dieser Geschlechter ab und erhält
dadurch das Hülfsmittel zu einem Beweise des Reciprocitäts-Satzes für die
quadratischen Reste. Die vollständige Bestimmung der Anzahl der Geschlechter
leitet Gauss in jenem Werke aus der Lehre von der Composition der Formen
und der Theorie der ternären quadratischen Formen ab. Dieselbe Bestimmung
giebt Dirichlet 1839 in seinen »Recherches sur diverses applica
tions de l’analyse infinitésimale à la théorie des nombres«**) auf
einem ganz verschiedenen Wege ohne jene beiden Gebiete der Zahlentheorie
zu berühren.
Die Lehre von der Composition der Classen bietet Gauss ein Mittel
dar zu noch einer anderen Eintheilung und Anordnung derselben, nämlich nach
Perioden, von denen jede alle die Classen umfasst, welche durch wiederholte
Composition aus irgend einer in derselben entstehen können. Diejenigen
Determinanten, deren sämmtliche Classen des sogenannten Haupt-Geschlechts
in einer einzigen Periode dargestellt werden, nennt Gauss reguläre, die
anderen irreguläre, und für diese bestimmt er Exponenten der Irregularität.
Einige Eigenschaften dieser Exponenten werden in dem Artikel 30 6, VIII der
Disquisitiones Arithmeticae***) ohne Beweis aufgestellt, sowie auch einige
Andeutungen über eine zweckmässige Auswahl der Perioden in dem Artikel
306, IX gegeben. Unter Gauss handschriftlichem Nachlasse findet sich für die
Durchführung dieser Untersuchung ein kurzer wahrscheinlich im Jahre 1801 auf-
*) [Diriclilet’s Werke, Bd. II, S. 105—114.]
**) [Diriclilet’s Werke, Bd. I, S. 411—496.]
***) [Gauss’ Werke, Bd. I, S. 374.]