BESTIMMUNG DES QUADRATISCHEN REST-CHARACTERS.
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Um zunächst die Abzählung in Bezug auf ^ zu vereinfachen, setzen wir
= ~\f l - hv - vG -( a - hc - xe )- lc ( r ~~ + e - c) j,
worin e und C beliebige Werthe haben können.
Treffen wir die Bestimmung;
o
(22.) e — 2l23{(a —&c)r j,
so wird x(a — hc) — e, also auch (a — hc) — xe eine ganze Zahl. Dann kann
r ~ n c + e keine ganze Zahl für ein nicht ausserhalb der Grenzen 1 und N
liegendes ganzzahliges v sein, denn sonst würde es für ein solches v ein
ganzzahliges ^ geben, welches die rechte Seite und folglich auch die linke
Seite der Gleichung (21.), unserer Voraussetzung entgegen, verschwinden Hesse.
Es giebt daher immer einen positiven echten Bruch C, welcher den
Ausdruck r^-^- + e—C einen ganzzahligen Werth und zwar den Werth
annehmen lässt.
Die Functionen, deren positive oder negative Werthe auf der rechten
Seite dieser Gleichung gezählt werden, können also für kein ganzzahliges q
verschwinden, wenn v einen ganzzahligen, nicht ausserhalb der Grenzen 1
und N liegenden Werth annimmt. Dieselben Bedingungen bleiben erfüllt
für diejenigen Functionen, welche man aus jenen durch Division mit der
positiven Grösse r ableitet und welche mit den Vorzeichen ihrer Werthe in
der Gleichung
in Betracht kommen.
Setzen wir zur Abkürzung
(25.)