112
Abschnitt VIH. Capitel III. § 11.
( r n x ) = f( r n t X )
folgen, dass innerhalb des Convergenzgebietes von f (x)
3) x) = x)
sei; und die Bedingung der absoluten Gültigkeit würde (für
die absoluten Werthe von x) somit ausreichen, die Lösung
der Aufgabe eindeutig zu bestimmen. •
c) Handelt es sich aber um die Auffindung derjenigen
Function x), von der eine gegebene i ie Partialfunction
n ier Classe, f n> i (x), eine j le Partialfunction m ter Classe werde,
so ist dieses nicht so einfach, wie im obigen Falle. Schon
in dem ganz speciellen Falle, wo zufällig f n ,i(x) selbst eine
solche Potenzreihe ist, deren Exponenten die Congruenz
s =j (mod. m) erfüllen, also wo n — m und i—j } d. h.
wo die gegebene Function die Form
4) fn, i (x) = frn,j (x) = cij X* -f a m +j x m + j + a 2m +jX 2m + j H
hat, würde unserer Aufgabe jede Function
5) ip (xj = Hq —f- x H_2 x~ —{— • • •
genügen, in welcher nur diejenigen A, deren Indices mit
denen von a in f m j ix) übereinstimmen, den entsprechenden
a gleich zu sein brauchen, also
6) A pm+j = Upm+j;
alle übrigen A können aber vollkommen willkürlich bleiben,
wenn sie nur so beschaffen sind, dass ^ (x) in demselben
Gebiete wie f m j (x) convergirt. (Ja es ist sogar eigentlich
nur nöthig, dass ip(x) überhaupt in irgend einem Gebiete absolut
convergent sei; dieses würde schon genügen, um r‘ n x anstatt
x zu setzen, die Function mit r~ Jh zu multipliciren und die
Summe nach h = 0, 1,2, • • , m — 1 zu nehmen; diese
Summe würde dann mit f m ,j{x) identisch sein, sobald die
Bedingungsgleichung (6) erfüllt ist.) Mit andern Worten:
Die Bestimmung einer j len Partialfunction m ter Classe einer
Function i/j (cc) lässt noch eine sehr weite Unbestimmtheit
für die (m — 1) übrigen Partialfunctionen derselben m ten
Classe in i/> (x) zurück.