Full text: Theorie allgemeiner Cofunctionen und einige ihrer Anwendungen (1. Band, 2. Theil, 1. Heft)

18 
Abschnitt VIII. Capitel I. § 4. 
bedeuten zu lassen, wenn es sich darum handelt, Uebersicht 
und Uebereinstimmung in Formeln zu erhalten.) 
Der wesentliche Unterschied zwischen beiden Operationen 
liegt also darin, dass in der ersteren der Factor u n +{, so lange 
es sich um die fortgesetzten Operationen lediglich in Bezug 
auf U{ handelt, als von u x völlig unabhängig betrachtet wird; 
und wenn es sich um die Ausführung der Operation nicht 
bloss nach u x , sondern auch nach u n +1, u 2n +i, etc. handelt 
(wo nämlich die Function, auf welche die Operation ausgeübt 
werden soll, von vornherein schon diese Grössen besitzt, die 
für sie als Variable betrachtet werden sollen) nach der Formel 
s n d(F(u x ,u 2 M-f-t;■’■)) F-\-s n F—f—Snd —}- 
—J- 2 [ß n o u ^ • s n $u n _j_( d ~|-s n o'm' s n d —{-s n d Un _|_j ’ * ■] 
und zwar am besten nach der oben (am Schlüsse von (a) in 
diesem Paragraphen) angegebenen Methode (für die Grössen 
Un+i, u 2n +\, etc. vorläufig ui l} ui a , etc. einzusetzen) zu ver 
fahren sein wird. 
Bei der zweiten Auffassung soll dagegen die Operation 
S*d zwar immer lediglich in Bezug auf u x ausgeführt werden, 
jedoch sollen die durch die Operation selbst hinzutretenden 
Factoren u n +1, etc. als von u x nicht ganz unabhängig be 
trachtet werden, und zwar soll also allgemein (aus Gründen, 
die sich später zeigen werden) die Formel gelten 
(C) 
npn-\-1 
Vl 
Für die Berechtigung einer solchen neuen Definition und 
Bezeichnung ist es nur nöthig zu zeigen, dass dieselbe nicht 
im Widerspruch mit der Obigen 
S n dF(ui) = F'(u{) • u n+ 1 
und insbesondere mit 
S n d (Mj") = m • u™ 1 • u n +\ 
steht. In der That ist aber nicht bloss kein Widerspruch 
vorhanden, sondern es lässt sich sogar diese letzte Formel 
für den Fall, wo m eine ganze positive Zahl ist, direct aus 
(C), welche als Definition gelten sollte, herleiten, wenn man 
nur für die so definirte Operation das Multiplicationsgesetz
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.