208 Siebentes Kapitel. Sterblichkeit.
auf die Geburten und Todesfälle, welche in der Stadt Breslau in den
fünf Jahren von 1687—1692 vorkamen, und nahm für diese Zeit den
Zustand der Bevölkerung als starar an. Simpson benutzte die Sterbe
listen von London aus den zehn Jahren von 1728 —1738, Price die
von Northampton aus den Jahren 1735—1781 u. s. w. Kerseboom
gründete seine Tafeln auf die Register von Leibrenten-Anstalten in Holland
während eines Zeitraums von 125 Jahren; Deparcieux auf Tontinen
in Frankreich, Finl ai son auf Tontinen und Renten-Anstalten in England,
Wargentin auf Zählungen in Schweden, Süßmilch auf Zählungen
in der Mark, Murrt auf Zählungen in Waadt, Quetelet auf Zählun
gen in Belgien, Casper auf Notizen, welche in den Jahren 1818 —1829
über die Bewegung in der Bevölkerung Berlins bekannt gemacht wur
den u. s. w.
§. 75.
Wäre nun das Gesetz, wornach die Sterblichkeit im Menschengeschlechte
erfolgt, ein allgemeines, also von besonderen zeitlichen und örtlichen Ver
hältnissen unabhängiges, so müßte sich dies durch die Beobachtung bestäti
gen, und man müßte allenthalben auf die gleichen Resultate geführt werden.
Es wäre sofort einerlei, in welchen Ländern und Klimaten, unter welchen
Bedingungen und Verhältnissen und zu welchen Zeiten die Beobachtungen
gemacht würden. Alle gefundenen Resultate müßten auf das nämliche Ge
setz hinweisen. Dies ist aber nicht der Fall. Nicht nur in den verschiedenen
Ländern, sondern in den verschiedenen Orten desselben Landes, in ebenen und
Gebirgsgegenden, in den Städten und auf dem Lande, ja selbst unter den
Bewohnern desselben Ortes zeigen sich hinsichtlich des Geschlechtes und der
Lebensweise verschiedene Gesetze für die Sterblichkeit. So ist die Sterblich
keit in England eine andere als in Belgien, in Belgien eine andere als in
Deutschland u. s. w. Für die Rentenirer ist sie eine andere als für die
ganze Masse, für die Männer eine andere als für Frauen; seit der Schutz
pockenimpfung ist sie eine andere als vor derselben. Die Untersuchungen
von Rickmann, welche sich auf die Bewegung in der Bevölkernng von
England und Wales während der Jahre 1813 —1830 erstrecken, stellen
die wahrscheinliche Lebensdauer für jedes Individuum zur Zeit der Geburt
auf 26 Jahre im Allgemeinen fest, für das männliche Geschlecht jedoch nur
auf 23, für das weibliche auf 28 Jahre. Aus den Untersuchungen Casp er's
über die Bewegung der Bevölkerung in Berlin ergiebt sich die wahrschein
liche Lebensdauer eines Individuums für den nämlichen Zeitpunkt im Allge
meinen auf 20,76 Jahre, für das männliche Geschlecht auf 21,07, für das
weibliche auf 20,27 Jahre. Unter denselben Bedingungen ergiebt sich nach
Quetelet für die wahrscheinliche Lebensdauer im Augenblick der Geburt