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Achtes Kapitel. Berechnung der Leibrenten,
Achtes Kapitel.
Berechnung -er Leibrenten, Lebensversiche
rungen, Wittwenpensionen u. s. w.
tz. 86.
Eine Person von dem Alter a will sich eine Leibrente (d. i. eine Rente,
welche ihr jährlich, so lange sie lebt, ausgezahlt wird, und deren Auszahlung
nach ihrem Tode aufhört) kaufen. Welches ist der gegenwärtige Werth die
ser Rente, wenn die Auszahlung der Rente mit dem Ende des Jahres be
ginnt, worin sie gekauft wird?
Wir behalten die im vorigen Kapitel angenommenen Bezeichnungen bei,
nennen die zu kaufende Leibrente K und theilen zwei Arten, den Werth
einer Leibrente zu berechnen, mit.
Erste Methode. Die Bestimmung des gegenwärtigen Werthes einer
solchen Rente beruht darauf, daß man den Werth einer jeden Jahreszahlung
auf den der Gegenwart zurückbringt. Hiezu wird nöthig, daß man weiß,
wie oft die Rente ausgezahlt werden muß. Ware nun das Jahr bekannt,
in welchem eine Person sterben wird, so wäre die Berechnung leicht, denn
die Beantwortung dieser Frage fiele mit der Bestimmung des gegenwärtigen
Werthes einer Rente zusammen, welche während einer Reihe von Jahren
fällig ist, und man hätte nach §. 27 den Werth folgender Reihe:
K K K
K
1,0/)'
anzugeben. Nun ist aber der Zeitpunkt des Todes einer crjährigen Person
unbestimmt. Daher kann hier nur nach Gründen der Wahrscheinlichkeit
geschlossen werden. Der Käufer kann die Rente durch alle Jahre, welche
er bis zur äußersten Lebensgrenze zu durchleben Hoffnung hat, genießen,
und doch ist ihm ihr Genuß nicht auf ein einziges Jahr sicher. Er wird
daher den Genuß der Rente für das erste Jahr nur mit einer Wahrschein
lichkeit erwarten können, welche von der Hoffnung, das erste Jahr zu durch
leben, abhängt. Eben so wird er den Genuß der Rente im zweiten Jahre
nur mit einer Wahrscheinlichkeit erwarten können, welche von der Hoffnung,
auch dieses Jahr zu durchleben, abhängt. Dasselbe gilt von der Rente des
dritten, vierten Jahres u. s. w., überhaupt von allen, möglicherweise von