Viertes Kapitel.
Differentiation unentwickelter Funktionen.
§ 1. Unabhängigkeit топ Funktionen und Gleichungen.
77. Definition der Unabhängigkeit von Punktionen.
Wir wollen jetzt eine Reihe von formalen Betrachtungen vor
führen. Dabei ist es unerläßlich, die folgende Forderung zu
stellen:
Forderung (5: Jede vorkommende Gleichung zwischen Ver
änderlichen ist so beschaffen, daß vermöge ihrer jede wirklich
in ihr auftretende Veränderliche implizite als Funktion der
übrigen definiert wird. Jede vorkommende Funktion, insbesondere
auch jede implizite definierte, ist innerhalb eines gewissen Varia
bilitätsbereiches stetig und hat dort ebenfalls stetige partielle Ab
leitungen erster Ordnung.
Wenn eine Gleichung f(x x , x 3 , . . . x n ) = 0 zwischen n Ver
änderlichen x x , x s , ... x n vorliegt, kann man allerdings be-
weisen, daß sie z. B. x x implizite als stetige Funktion von
# 2 , x 3f . . . x n mit stetigen partiellen Ableitungen definiert, so
bald man über die Funktion f selbst gewisse Voraussetzungen
macht. Wir wollen jedoch auf derartige Fragen, die uns erst
im dritten Bande beschäftigen werden, hier gar nicht ein-
gehen, ihre Beantwortung vielmehr durch die Forderung 6
ersetzen. Ist x x durch die Gleichung f(x t , x 3 , ... x n ) = 0 als
Funktion von x 2 , x 3 , ... x n definiert, so können wir diese
Funktion symbolisch mit q>(x 2 , x 3 , . . . x n ) bezeichnen. Als
dann sagen wir: Die Gleichung /’=0 hat die Auflösung x x =
<p(x 2 , x 3 ,... x n ).
77]