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§. 62.
§. 63. 5. Capitel. Einfache Gleichungen. 55
t einem ent«
Addition nHi
nten einander
dieses Verfahren fortsetzt, kommt man endlich zu einer Gleichung, in
welche nur eine der Unbekannten übrig geblieben ist, durch deren Be-
stimmung und Substitution alsdann auch die übrigen leicht abzuleiten
sind. Wären z. B. folgende Gleichungen aufzulösen gewesen:
I. 30 x + 8y —f— dz — IdO,
cirt oder auch
11. 24x-t- 2y + 3z= 94,
11!. 15x -h 12y + 6z = 129,
so findet sich, indem man I. mit 11. und dann mit III. combinirt:
/Iv 150 — 8y — 5z 94 —2y —3z
01 30 “ 24
150 — 8y-5z 129 — 12y — 6z
30 ~ 15
ne der Unbe-
ige Gleichnng
' deren Werth
ersten durch
oder nach einiger Umgestaltung:
(1) 132y + 30z = 780. (2) 16y 4- 7z = 108,
und durch Combination dieser beiden Gleichutigeti ferner:
780 — 30 z 108 — 7z
132 “ 10 '
woraus sich z—4, und wen» man diesen Werth in die obigen Gleichungen
geben sich fol-
leichungen mit
substituirt, y — 5, x — 3 ergiebt. Es bedarf übrigens keiner Er
wähnung, daß außer der Combinationsmerhote sich auch hier zur
Auflösung jene andern beiden Verfahrnngsarten anwenden lasten,
legeben sein.
:ne Bedingun-
ing der andern
welche oben (H. 61.) für Gleichtingen mit zwei Unbekannten ange
wandt wurden. Zugleich gelten die dort aufgestellten Bedingungen
der Auflösbarkeit in folgender erweiterten Gestalt:
1. Es müssen der Gleichungen eben so viele, als Unbekannte
Eichungen kein
gegeben sein.
2. Keine dieser Gleichungen darf aus irgend einer oder mehren
Unbekannten
wenn die Glei
sbette zurückge-
ichnngen I., II.
an durch Ver-
- III., drei ver-
ungen x, y, wi-
) haben könne,
ehren Unbe-
worin drei oder
die vorherge-
uSdehnen und
ich nämlich x
Gleichung mit
i e in e Glei-
S diesen neuen
liren, wodurch
Indem man
andern nothwendig folget,.
3. Es darf zwischen den einzelnen Gleichungen kein Wider
spruch stattfinden.
4. Sind mehr Gleichungen, als Unbekannte gegeben, so sind
ihrer eben so viele, als über die Anzahl dieser gegeben sind, entweder
überflüssig, oder unzulässig. Jenes ist der Fall, wenn die Be
dingungen, welche sie ausdrücken, bereits in den übrigen enthalten
sind; dieses, wenn sie Bedingungen ausdrücken, welche denen der
übrigen widersprechen.
§. 63. Behandlnng von Aufgaben. Da eine Gleichung
doppelter Ausdruck des nämlichen Inhalts ist, so läßt sich in jedem
besondern Falle, wo man irgend eine Große durch zweifache Zahlen
verbindung arithmetisch auszudrücken im Stande ist, eine Gleichung
bilden. Hiezu geben aber alle Aufgaben Veranlassung, welche eine
zur Bestimmung des Gesuchten hinreichende Menge von Zahlen lie
fern, indem jenes, durch irgend einen Buchstaben (x, y, z ....) vor
läufig angedeutet, den Bedingungen der Aufgabe gemäß mit den ge
gebenen Zahlen verbunden, und der nämliche Inhalt in doppel-