Full text: Von Zahlen und Zahlworten bei den alten Ägyptern

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Nachträge und Berichtigungen. 
mit der 8. 111 besprochenen Anwendung des A T erbums mh „füllen“, durch 
die Worte iw-f mh . . . „indem er yollmacht . . d. i. „vollmachend . . .“ 
ausgedrückt. 
Während nun der erste Ausdruck für das Sechstel in allen Abschriften 
in der oben S. 90 besprochenen Form gegeben ist: 
tij-n (resp. tij-k) dnit r 6 1 ) „unser (resp. dein) V« Teil“, 
ist der Ausdruck, der den Komplementbruch 5 /ö wiedergeben muß, in den 
verschiedenen Abschriften, und zwar zum Teil von einem und demselben 
Schreiber, verschieden geschrieben. Darin stimmen alle überein, daß sie 
den Ausdruck mit der Zahl 5 (ohne Andeutung der Femininalform) enden 
lassen. In dem, was dieser Zahl vorangeht und auf das AYort mh folgt, 
weichen die Texte voneinander ab. Mehrere haben hier einen schrägen 
Strich oder Haken, der wie die Präposition r (e) aussieht (c 7. g 3. li 5); 
andere haben dafür nichts, soclaß überhaupt nur die Zahl 5. auf das mh 
folgt (a 6. b 4. f 6); ebenso bei einer dritten Gruppe von 2 Schreibern, die 
auch die Worte iw-f mh „vollmachend“ äußerst stark abgekürzt geschrieben 
haben (d 4. e 4. i 3. k 3). Es ist klar, daß wir in diesem wie die Prä 
position r aussehenden und wie sie behandelten Element (auch diese Prä 
position bleibt ja oft unbezeichnet) eine Bezeichnung oder Andeutung des 
Wortes für „Teil“ zu erkennen haben, das mit der Zahl 5 den Komplement 
bruch „5 Teile“ = 5 /o bildete. Eine unetymologische Schreibung des alten 
rö „Mund“ darin zu erkennen, wie es Spiegelbergs Gedanke gewesen 
zu sein scheint, wäre wohl ein Anachronismus. Nach dem, was oben S. 104 
Anm. 2 festgestellt wurde, wird man hier wohl nur dni t „Bruchteil“ ftoe : 
toi) erwarten können; daß die zugehörige Zahl 5 nicht das Kennzeichen 
der Feminina hat, würde nichts daran hindern, denn das fehlt ja auch 
sonst oft. In der scheinbaren Präposition r aber, die stattdessen dasteht, 
wird man ein Abkürzungszeichen zu erkennen haben, wie es sich im De 
motischen in der gleichen Gestaltung auch sonst findet. So kürzt man 
z. B. die Worte tij-w ps-t „ihre Hälfte beträgt:“ und irj-n „macht ins 
gesamt“ in Umrechnungen gern so durch einen wie die Präposition r aus 
sehenden Strich ab 2 * * ), z. B. rdh sw 2 r (= tij-w ps t) 1 r (= irj-n) rdb sw 
2 an „2 Artaben Weizen, ihre Hälfte beträgt 1 (Artabe Weizen), macht 
insgesamt 2 Artaben Weizen wiederum“, Pap. Berl. 3102, 18, siehe dazu 
Sethe-Partsch, Demot. Bürgschaftsurkunden 1, § 17a. 9, §61. 10, §16. 
So wird man also wohl auch bei uns zu lesen haben: iw-f mh r (= t\ 
dni t) 5 „indem er Vollmacht die 5 Teile“. 
ö Es steht so, in der üblichen Ligatur dafür (vgl. Brugsch, Gramm, demot. § 141a), da, 
wie an der oben S. 90 zitierten Stelle Ryl. 19, 4; nicht mh 6, wie Spiegelberg lesen wollte. 
2 ) Daß auch dieses Abkürzungszeichen, das man der Einfachheit wegen am besten 
mit r transkribiert, weggelassen werden kann wie die Präposition r, lehrt z. B. Kairo 30689 
(= Dem. Bürgschaftsurk. 4), Z. 3. 8.
	        
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